Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Elektroladesäulen auf die Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels
Vorlage
02/863/VI/393/2023
Art
Beschlussvorlage Werke

Aufgrund einer EU-Binnenmarktrichtlinie ist es Netzbetreibern bis Ende 2023 nicht (mehr) erlaubt Elektroladesäulen zu betreiben. Die Stadtwerke Annweiler am Trifels betreibt zwei Ladesäulen mit 4 Ladepunkten (je 22 kW) in Annweiler am Trifels (Bahnhofstraße und Sparkasse Südpfalz). Während die Ladesäule am Bahnhof bereits gegen ein Car-Sharing Angebot ausgetauscht wurde, steht die Ladesäulen an der Sparkasse nach wie vor. Die Stadtwerke haben nunmehr folgende Möglichkeiten:

 

-          Verkauf der Säule an einen Dritten, z. B. Pfalzwerke oder Energie Südwest

-          Aufgabe der Ladesäule

-          Gründung einer eigenen Gesellschaft oder

-          Übereignung an die Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels.

 

Da eine eigene Gesellschaft aufgrund der hohen Aufwendungen hierfür ausfällt, verbliebe vorliegend als Alternative lediglich ein Verkauf der beiden Ladesäulen. Nach einem Vorschlag im Werkausschuss wurde angeregt, dass die Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels, Eigenbetrieb Wasserversorgung & Regenerative Energien die Säulen übernimmt und künftig auch betreibt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Säulen zu einem Wert von 1,00 € übertragen werden, da die Wirtschaftlichkeit der Anlagen ohnehin bereits grenzwertig ist. Zur besseren Übersicht:

 

a) Anlage Sparkasse Südpfalz     Jahresumsatz: 6.000 €

b) Anlage Bahnhof:                        Jahresumsatz: 1.500 €

 

Jährliche Aufwendungen für a) mit Abschreibungen 6.250 € und b) rd. 2.850 €.

 

Ohne Abschreibungen kann die Anlage Sparkasse eine schwarze „0“ schreiben. Die Anlage Bahnhof ist derzeit abgebaut und kann auf Wunsch im Stadtgebiet wieder aufgestellt werden. Hierbei müssten lediglich die Tiefbaukosten erstattet werden.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss:

 

Der Werkausschuss beschließt die Übereignung beider Ladesäulen mit allen Rechten und Pflichten auf die Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerke Wasserversorgung & Regenerative Energien – zum Preis von 1,00 € zu übereignen.