Sachverhalt:
Die
Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels plant für sich und die
angeschlossenen Gemeinden einen 3 Jahres-Rahmenvertrag für die gesetzlich
vorgeschriebenen Spielplatzprüfungen nach DIN abzuschließen. (2024-2026)
Die
Auftragsvergabe für die Hauptprüfungen
im Frühjahr 2024, Frühjahr 2025 und
Frühjahr 2026 soll verbindlich für
alle Gemeinden sein. Diese sollen vom beauftragen Spielplatzsachverständigen,
mit dem wirtschaftlichsten Angebot, durchgeführt werden.
Die weiteren
drei Quartalsprüfungen pro
Kalenderjahr, in 2024,2025 und 2026, sowie die Sichtkontrollen (14- tägig)
können in Eigenverantwortung von jeder Gemeinde selbst koordiniert und
durchgeführt werden.
Optional
können die drei vorgeschriebenen Quartalsprüfungen ebenfalls vom
Sachverständigen, der bereits für die Hauptuntersuchungen betreut, durchgeführt
werden. Sollte dies vom Träger gewünscht sein, ist dies spätestens in der
zweiten Kalenderwoche jedes Kalenderjahres der Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich
mitzuteilen. Diese Beauftragung gilt dann immer verbindlich für ein Jahr.
Das wirtschaftlichste Angebot
unterbreitete Fa. Baer aus Münchweiler an der Rotalb (Fa.
Baer kontrolliert für uns auch die Baumbestände auf gemeindlichen Flächen)
Jährliche Hauptinspektion pauschal je
Spielplatz netto: 90 € (Verbindlich
für Frühjahr 2024 bis Frühjahr 2026)
Operative
Inspektion (vierteljährlich) pauschal
je Spielplatz netto: 50 €
(Nach
vorheriger Absprache immer für 1 Jahr - 3 Prüfungen zu beauftragen)
Die
Ortsgemeinde Ramberg betreibt aktuell 2 Spielplätze.
Die
Rechnungsstellung erfolgt für jede Ortsgemeinde/Stadt separat, mit Aufstellung
jedes einzelnen Spielplatzes.
Die Auswertungsprotokolle, ggf. mit
Maßnahmenliste und Fristen, gehen über die VG an die jeweiligen Ortsgemeinden.
Die
Federführung für diese Kontrollen obliegt der Verbandsgemeindeverwaltung.
Schulung für die
Mitarbeiter der VG, Stadt, Ortsgemeinden zur „Qualifizierten Person“:
Die
Verbandsgemeindeverwaltung bietet eine Schulung im Dezember 2023 für die zur
visuellen bzw. operativen Quartalsprüfungen beauftragten VG-, Bauhof-, und
Gemeindemitarbeiter/innen an.
Beschlussvorschlag Ausschuss: