Betreff
Beratung und Vergabe Rahmenvertrag Spielplatzprüfungen 2024-2026
Vorlage
08/162/IV/682/2023
Aktenzeichen
IV/rk
Art
Beschlussvorlage mit DV

Sachverhalt:

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels plant für sich und die angeschlossenen Gemeinden einen 3 Jahres-Rahmenvertrag für die gesetzlich vorgeschriebenen Spielplatzprüfungen nach DIN abzuschließen. (2024-2026)

 

Die Auftragsvergabe für die Hauptprüfungen im Frühjahr 2024, Frühjahr 2025 und Frühjahr 2026 soll verbindlich für alle Gemeinden sein. Diese sollen vom beauftragen Spielplatzsachverständigen, mit dem wirtschaftlichsten Angebot, durchgeführt werden.

 

Die weiteren drei Quartalsprüfungen pro Kalenderjahr, in 2024,2025 und 2026, sowie die Sichtkontrollen (14- tägig) können in Eigenverantwortung von jeder Gemeinde selbst koordiniert und durchgeführt werden.

 

Optional können die drei vorgeschriebenen Quartalsprüfungen ebenfalls vom Sachverständigen, der bereits für die Hauptuntersuchungen betreut, durchgeführt werden. Sollte dies vom Träger gewünscht sein, ist dies spätestens in der zweiten Kalenderwoche jedes Kalenderjahres der Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich mitzuteilen. Diese Beauftragung gilt dann immer verbindlich für ein Jahr.

 

Das wirtschaftlichste Angebot unterbreitete Fa. Baer aus Münchweiler an der Rotalb (Fa. Baer kontrolliert für uns auch die Baumbestände auf gemeindlichen Flächen)

 

 

Jährliche Hauptinspektion                           pauschal je Spielplatz            netto: 90 € (Verbindlich für Frühjahr 2024 bis Frühjahr 2026)

 

 

Operative Inspektion (vierteljährlich)         pauschal je Spielplatz            netto: 50 €

(Nach vorheriger Absprache immer für 1 Jahr - 3 Prüfungen zu beauftragen)

 

Die Ortsgemeinde Ramberg betreibt aktuell 2 Spielplätze.

Die Rechnungsstellung erfolgt für jede Ortsgemeinde/Stadt separat, mit Aufstellung jedes einzelnen Spielplatzes.

Die Auswertungsprotokolle, ggf. mit Maßnahmenliste und Fristen, gehen über die VG an die jeweiligen Ortsgemeinden.

 

Die Federführung für diese Kontrollen obliegt der Verbandsgemeindeverwaltung.

 

 

 

 

 

 

Schulung für die Mitarbeiter der VG, Stadt, Ortsgemeinden zur „Qualifizierten Person“:

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung bietet eine Schulung im Dezember 2023 für die zur visuellen bzw. operativen Quartalsprüfungen beauftragten VG-, Bauhof-, und Gemeindemitarbeiter/innen an.

 

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: