Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Tiefbaugesellschaft mit beschränkter Haftung
Vorlage
01/688/VI/391/2023
Art
Beschlussvorlage Werke

Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels bedient sich im Bereich seiner Tiefbauarbeiten, d. h. bei seinem Eigenbetrieb und beim Straßenbau derzeit ausschließlich externer Firmen. Gleiches gilt für den Eigenbetrieb Stadtwerke Annweiler am Trifels. Beide Eigenbetriebe vergaben in den letzten fünf Wirtschaftsjahren in diesem Bereich rd. 10 Mio. Euro. Für die nächsten 5 Wirtschaftsjahre wird der gleiche Ausgabenumfang angepeilt.

 

Seit 2018 stiegen die Aufwendungen im Baubereich erheblich. Musste im Jahr 2018 für einen laufenden Meter Tiefbau mit rd. 150 € (ohne Straßenoberfläche) gerechnet werden, so sind es 2023 rd. 450 €. Neben gestiegenen Materialpreisen erhöhten sich Personalaufwand und Margen der Tiefbauunternehmen, zumal der Wettbewerb im Bereich der Südpfalz durch Betriebsaufgaben nicht unerheblich eingeschränkt wurde.

Daneben fehlen auch in der Baubranche Fachkräfte sowie Mitarbeitende die bereit sind auch Rufbereitschaftszeiten an Wochenenden zu leisten. Letztere sind im Bereich der Eigenbetriebe allerdings erforderlich, da Rohrbrüche oder Beschädigungen an Erdkabeln unverzüglich repariert werden müssen. Gleichwohl müssen auch Probleme bei der Firmenauswahl genannt werden. Im Bereich der sogenannten Rahmenverträge für wiederholende Tätigkeiten, erhielten wir bei den letzten beiden Ausschreibungen nur noch ein gültiges Angebot, mit der Folge, dass die sog. Einheitspreise um 30 % gestiegen sind. Diese Aufwärtstendenz wird sich auch bei der nächsten Ausschreibung zum Wirtschaftsjahr 2024 einstellen, so dass die Aufwendungen den Gebührenhaushalt noch weiter und stärker belasten werden.

 

Der Werkausschuss der Verbandsgemeinde beschäftigte sich mit dieser Situation während den Beratungen zum Wirtschaftsplan und der Gebührenkalkulation. Demnach kam man einstimmig zur Erkenntnis die Leistungen im Tiefbau künftig selbst, durch eine eigene Gesellschaft erbringen zu wollen. Hierzu fasste der Werkausschuss bereits am 22.11.2021 einen Grundsatzbeschluss, die Werkleitung zu beauftragen eine eigene Gesellschaft zur Aufgabenerledigung zu gründen und die Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

 

Zur Gründung der GmbH war vor der Beschlussfassung nach § 92 GemO die Gründung bei der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße anzuzeigen, was erfolgte. Unter Verweis auf das Schreiben der Kommunalaufsicht vom 17.11.2023 bestehen aus deren Sicht keine Bedenken hinsichtlich der Errichtung der Trifelsland Infrastruktur GmbH.

 

 

Name der neuen Gesellschaft

 

 

trilfelsland_infra

 

 

 

Innere Organisation

 

 

Die Gesellschaft soll bis zu neun Mitarbeitende im technischen Bereich umfassen. Die kaufmännische Verwaltung wird von den Stadt- und Verbandsgemeindewerken erfolgen. Die Aufsicht über die Gesellschaft hat der Werkausschuss / Aufsichtsrat / die Gesellschafterversammlung, wobei einziger Gesellschafter die Verbandsgemeinde sein wird.

 

 

Organigramm

 

Siehe Anlage.

 

 

Wirtschaftlichkeit

 

Um nachhaltig in die Gewinnzone zu kommen, muss die Gesellschaft bei voller Personenstärke von bis zu 9 Mitarbeitenden einen Jahresumsatz von 1.200.000 € erwirtschaften. Dies ist realistisch, insbesondere dann, wenn neben dem Tagesgeschäft auch Projektarbeiten, wie z. B. die Verlegung von Wasserleitungen erledigt werden.

 

 

Weitere Ergänzungen zur letzten Sitzung (Update)

 

-       Seit der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates wurde an der Errichtung der Gesellschaft weitergearbeitet. Es fand eine Abstimmung mit dem zuständigen Notar statt, der nochmals kleinere Ergänzungen einpflegte, die dem beiliegenden Gesellschaftsvertrag entnommen werden können. Insbesondere wurde die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Aufsichtsrat, Gesellschaftsversammlung und Geschäftsführung nochmals angepasst. Der Aufsichtsrat besteht dabei aus den Mitgliedern des Werkausschusses. Der Vorsitzende ist qua Amt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde. Die Gesellschafterversammlung besteht aus dem Gesellschafter, der hier alleinig die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ist, vertreten durch den jeweiligen Bürgermeister.

 

 

-       Nach Rücksprache mit dem designierten Wirtschaftsprüfer Dr. Burret GmbH ist die Trifelsland Infrastruktur GmbH mit notarieller Beurkundung am 15.12.2023 „In Gründung“ und bereits fähig am Rechtsverkehr teilzunehmen. Bis zur Eintragung in das Handelsregister vergehen erwartungsgemäß noch mehrere Wochen oder Monate. Allerdings ist bereits für den Zeitpunkt zwischen 15.12. und 31.12.2023 eine Eröffnungsbilanz und ein Jahresabschluss zu erstellen. Auch sollte das künftige Anlagevermögen und das künftige Personal, welches derzeit noch mit Zeitverträgen bei den Stadtwerken angestellt ist, überführt werden. Die Wirtschaftsprüfer empfehlen daher, dass dieser Sachverhalt dem Verbandsgemeinderat nochmals zur Kenntnis gebracht wird und die Überleitung der Mitarbeiter und der Sachmittel beschließt. Insgesamt sind im Vorgriff auf die Gesellschaft 4 Mitarbeiter mit Zeitvertrag bei der Stadt Annweiler am Trifels eingestellt worden, die neue unbefristete Arbeitsverträge bei der GmbH erhalten.

 

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer soll die Dr. Burret GmbH bestellt werden.