Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Strompreise für das Netzgebiet der Stadtwerke Annweiler am Trifels für 2024
Vorlage
02/858/VI/385/2023
Art
Beschlussvorlage Werke

Die letzten beiden Kalenderjahre am Strommarkt waren geprägt von starken Erhöhungen der Einkaufspreise. Diese Preiserhöhungen konnten wir zwar durch eine längerfristige Einkaufsstrategie für unsere Kunden abmildern, allerdings auch nicht ganz. Glücklicherweise hat sich die Situation an den Einkaufsmärkten wieder etwas entspannt, wobei Einkaufspreise von rd. 5,00 ct./kWh deutlich auf absehbare Zeit nicht mehr erreicht werden. Die Absenkung, über alle Tarife beträgt je nach Tarif zwischen 12 und 15 %.

Die gängigsten Tarife gestalten sich ab 1.1.2024 wie folgt:

meistgenutzte Tarife

Jahresgrundgebühr

Arbeitspreis je Kilowattstunde

bisher

ab 1.1.2024 

bisher

ab 1.1.2024

TRI-Strom

(Sondervertrag)

 

 

144,00

 

144,00

 

40,81 ct.

 

35,81 ct.

TRI-Strom Treue
(Sondervertrag)

 

 

156,00

 

156,00

 

43,80 ct.

 

37,80 ct.

TRI-Strom GV

(Grundversorgung)

 

 

180,00

 

156,00

 

46,50 ct.

 

39,50 ct.

 

Alle Tarife sind dabei auch als Ökostrom mit einem Aufschlag von 1,99 ct. / kWh brutto (Öko-Lokal, Regenerative Energien im Umkreis von 50 km um Annweiler am Trifels) erhältlich.

Die Strompreise im Bereich des Sondervertrags entwickelten sich von 2021 – 2024 wie Folgt:

 

Die übrigen Stromversorger im Umkreis, d. h. die Gemeindewerke Dahn, Stadtwerke Bad Bergzabern, Energie Südwest in Landau/Pfalz sowie die Pfalzwerke liegen etwa auf gleichem Niveau. Online-Angebot, mit denen wir aufgrund der anderen Beschaffungsstrategie dieser Lieferanten niemals kurzfristig konkurrieren können, liegen u. U. darunter. Gleichwohl ist zu beachten, dass diese kurzfristigen Einkaufsstrategien mit Risiken, wie 2022 und 2023 behaftet sind und Stromkunden gekündigt werden. Mit dem Arbeitspreis von 35,81 ct./kWh im Sonderkundensegment und 39,50 ct./kWh in der Grundversorgung bieten die Stadtwerke Annweiler am Trifels ein ausgewogenes Kundenangebot an, welches bis zum 31.12.2024 gilt. Ausgenommen hierbei sind gesetzliche Änderungen auf Umlagen oder Steuern.

 

Alle Tarife / Änderungen können Sie der beigefügten Anlage entnehmen.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Stromtarife der Stadtwerke für das Kalenderjahr 2024 gem. beiliegender Anlage zu beschließen.