Betreff
Bebauungsplanverfahren "Neue Mitte Ramberg" gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die Anhörung eines Sachverständigen
2. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
3. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 88 Landesbauordnung
1. Beratung und Beschlussfassung über die Anhörung eines Sachverständigen
2. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
3. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 88 Landesbauordnung
Vorlage
08/160/VIII/218/2023
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV
Sachverhalt:
Die
Offenlage des Planentwurfes wurde durchgeführt. Aus der Bevölkerung wurden
keine Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben.
Des
Weiteren wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange durchgeführt. Die abgegebenen Stellungnahmen und das Abwägungsergebnis
des Planungsbüros hierzu, sind als Anlage dem Beschlussvorschlag beigefügt.
Der
Ortsgemeinderat hat nun über den Abwägungsvorschlag zu entscheiden.
Wenn
keine Änderungen des Bebauungsplanentwurfes mehr anstehen, kann der
Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
Beschlussvorschlag Ausschuss: