Betreff
Vorberatung der KIPKI-Förderung, Festlegung Maßnahmenliste
Vorlage
01/679/IV/675/2023
Art
Beschlussvorlage mit DV

Sachverhalt:

Im Rahmen der Klimaschutz-Offensive des Landes Rheinland-Pfalz werden den Gemeinden Gelder zur Verfügung gestellt, die in Maßnahmen zum Klimaschutz und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels fließen sollen. Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt durch einen vom Land festgelegten Schlüssel, der sich an der Einwohnerzahl orientiert.

Der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels stehen dadurch insgesamt 491.281,47 € zur Verfügung, die in zusätzliche Projekte zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimaschutzes einfließen sollen. Für den Klimaschutz sind dabei mindestens 75 % des zur Verfügung stehenden Gesamtbetrags vorgesehen, für die Klimaanpassung maximal 25 %.

Zur Beantragung der Mittel müssen Anträge für die jeweiligen Projekte beim MKUEM gestellt werden. Diese müssen bis zum 31.01.2024 dort eingegangen sein.

Hinweis: Die Verwendung von Mitteln aus KIPKI für Maßnahmen, die vor dem 29. November 2022 im kommunalen Haushalt veranschlagt worden sind, ist unzulässig.

Abzurufen sind die zur Verfügung gestellten Mittel dann bis zum 31. Januar 2026. Des Weiteren setzt die Bereitstellung der KIPKI-Mittel eine Verwendung der Mittel bis zum 30. Juni 2026 voraus. Der Verwendungsnachweis muss bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen. Andere Förderprogramme sind, sofern keine anderen Regelungen von Seiten des Fördergeldgebers vorliegen, mit den Mitteln des Landes kombinierbar.

Die Entscheidung für die Verwendung der Mittel liegt bei der Verbandsgemeinde (VG). Die Ortsgemeinden wurden insofern beteiligt, dass es ihnen möglich war, Maßnahmenideen bei der Klimaschutzmanagerin einzureichen, die in die weiteren Überlegungen aufgenommen wurden. Die Zuordnung der Maßnahmenvorschläge zu den Kategorien „Klimaschutz“ und „Klimaanpassung“ wurde von der Klimaschutzmanagerin vorgenommen.

Die im folgenden genannten Maßnahmen sind als Vorschläge zur Diskussion vorgesehen.

 

Klimaschutz

1.       Investitionen in energetische Sanierungsmaßnahmen kommunaler Gebäude in der Verbandsgemeinde, den Ortsgemeinden sowie der Stadt Annweiler am Trifels.

Beschreibung: Bereitstellung eines „Fördertopfes“ für energetische Sanierungsmaßnahmen, darunter:

-          Die Heizungsanlage der Verbandsgemeindeverwaltung soll durch eine energieeffizientere Heizungsanlage ersetzt werden (Holzhackschnitzel). Die Anlage soll der Versorgung der Gebäude des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung sowie der Stadtwerke Annweiler am Trifels dienen.

-          Auch die Heizungsanlagen der Feuerwehrgerätehäuser in der Stadt Annweiler am Trifels und in der Ortsgemeinde Völkersweiler sollen erneuert werden.

-          Ortsgemeinden, die Sanierungsmaßnahmen für die Steigerung der Energieeffizienz ihrer gemeindeeigenen Gebäude vornehmen, könnten über diese Maßnahme von der Verbandsgemeinde KIPKI-Mittel zugesteuert bekommen

·         Kostenschätzung Heizungsanlage Verbandsgemeindeverwaltung: steht noch aus (grobe Kostenschätzung angefragt)

·         Vorschlag: restliche KIPKI-Mittel hier veranschlagen (laut derzeitiger Kostenschätzungen würden knapp 321.000 € zur Verfügung stehen)

 

2.       Kommunales Förderprogramm „Sonne unterm Trifels“

Beschreibung: Zuschüsse von Seiten der Verbandsgemeinde für die Beschaffung von Balkonkraftwerken für private Haushalte. Die Energiewende soll damit vorangetrieben und die Anschaffung eines eigenen Balkonkraftwerks erschwinglicher werden. Das Budget, das von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt wird, sowie die Höhe der Förderung, kann von der Verbandsgemeinde selbst definiert werden.

Überlegungen für die Festsetzung des Budgets: In der VG gibt es laut der Gemeindestatistik über 10.000 Haushalte. Es ist somit nicht möglich, sich bei der Bereitstellung der Zuschüsse für Anlagen an diesem Wert zu orientieren. Es wird der Vorschlag gemacht, ein Budget von   50.000 € bereitzustellen, wobei für jede Anlage ein Zuschuss von 200 € gewährt werden könnten. Nach dieser Rechnung könnten insgesamt 250 Anlagen bezuschusst werden.

·         Kostenschätzung: flexibel (Vorschlag: 50.000 €)

3.       Kommunaler Zuschuss für die Ortsgemeinden für die restliche Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED.

Beschreibung: Bereitstellung eines Budgets, dass von den Ortsgemeinden für die Umstellung der restlichen Straßenbeleuchtung genutzt werden kann. Voraussetzung ist dabei, dass die betreffende Ortsgemeinde noch keine Mittel vor dem 29. November 2022 im Haushalt für die Umstellung der Straßenbeleuchtung eingestellt hat.

·         Kostenschätzung: flexibel (ca. 20.000 €; Schätzung anhand der Maßnahmenideen, die von den Ortsgemeinden eingereicht worden sind)

Klimaanpassung

1.       Bewässerungssystem und Regenwasservorsorge in der Markwardanlage

Beschreibung: Das Bewässerungssystem in der Markwardanlage soll auf eine effizientere Anlage umgerüstet werden. Hier besteht der Vorschlag, dass Zisternen genutzt werden, die zum Auffangen und Speichern des Regenwassers dienen können. Aus diesen kann das Wasser für die Bewässerung der Anlage genutzt werden.

Hinweis: Die Planung einer aufwendigeren Maßnahme könnte sich durch die zeitlich einzuhaltenden Fristen als schwierig erweisen.

·         Kostenschätzung: 90.000 € (Beschaffung und Installation der Zisternen)

2.       Klimawandel-Lehrpfad (Klima(erlebnis)-Lehrpfad) Silz

Beschreibung: Am Silzer See soll ein Klima(erlebnis)-Lehrpfad entstehen, der über die Folgen des Klimawandels und die Anpassung daran aufklären soll. Dabei soll der schon bestehende Baumlehrpfad integriert werden. Der Pfad soll mittels Informationstafeln auf das Thema und die Lage vor Ort aufmerksam machen. Ziel ist somit die Sensibilisierung der Bevölkerung und Touristen für Themen des Klimawandels und Möglichkeiten der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Im Fokus sollen dabei zum einen der Wald und zum anderen der See stehen.

·         Kostenschätzung: 10.000 €

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat mit ….. Ja-Stimmen, …….Nein-Stimmen und …….Enthaltungen, den Maßnahmenvorschlägen für die Verwendung der KIPKI-Mittel, wie oben aufgeführt, zuzustimmen.