Betreff
Nochmalige Beratung über die Vergabe von Leistungen zur Errichtung der Freiflächen PV-Anlage am Schwimmbad
Vorlage
01/677/VI/377/2023
Art
Beschlussvorlage Werke

Der Werkausschuss beschloss in seiner Sitzung am 22.11.2022 Folgendes:

„Für das Schwimmbad der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels soll zur Eigenstromproduktion eine Freiflächen-PV Anlage mit einer Anlagenleistung von rd. 59 kWp sowie ein Stromspeicher mit 40,5 kWh errichtet werden. Es liegt auch hier nach Preisanfrage nur ein Angebot der Firma Kaufmann / Schwegenheim über 129.107,56 € (netto) vor.

Die berechnete Energieproduktion der Module liegt bei 61.000 kWh, was 60 % der Energiemenge des Schwimmbades beträgt. Die Eigenverbrauchsquote dürfte vorliegend bei 70 % oder besser liegen. Besonders von Vorteil sind hier die Stromspeicher, da diese die Pumpen, die über die Nachtzeit weiterlaufen vollends mit Strom versorgen können, ohne dass Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden muss.

Der Eigenbetrieb Regenerative Energien würde die Anlage bauen, betreiben sowie dem BgA Schwimmbad den Strom in Rechnung stellen. Bei einem Strompreis von 0,35 € (netto) kann mit einer Amortisation innerhalb von 9 Jahren gerechnet werden, was sehr gut wäre. Darüber hinaus spart die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels jährlich nochmals 3.000 € an Stromgebühren ein.“  

Der Auftrag an die Firma Kaufmann wurde erteilt, allerdings meldete die Firma Kaufmann kurze Zeit später Insolvenz an und teilte uns mit, den Auftrag nicht mehr ausführen zu können. Aufgrund der bereits vorliegenden Planung hat das Nachfolgeunternehmen, die Kaufmann MET GmbH,  sich bereit erklärt ein neues Angebot zu erstellen, welches noch nicht vorliegt.

Des Weiteren hat sich noch eine weitere Änderung ergeben.

Nach Prüfung durch unseren Wirtschaftsprüfer Dr. Burret sei es möglich durch eine Verbindung der PV-Anlage mit einer zu installierenden Wärmepumpe eine technisch/wirtschaftliche Verflechtung des Eigenbetriebs Wasser & Regenerative Energien mit dem Regiebetrieb Schwimmbad herzustellen. Dies hätte den Vorteil eines steuerlichen Querverbunds, d. h. Gewinne des Eigenbetriebs könnten mit Verlusten des Schwimmbads verrechnet werden.

 Bis zur Klärung oben genannter Frage und neuer Wirtschaftlichkeitsberechnung haben wir das Projekt nunmehr gestoppt und werden nach Vorlage eines neuen Angebots inkl. Wärmepumpe sowie einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts zum steuerlichen Querverbund den Werkausschuss neu informieren.


Beschlussvorschlag Ausschuss:

Der Werkausschuss beschließt die Werkleitung zu beauftragen die Angebote für eine PV-Anlage nebst Speicher sowie Wärmepumpe zu aktualisieren und mit dem Wirtschaftsprüfer Dr. Burret ein Konzept für den steuerlichen Querverbund zu erarbeiten.