Betreff
Änderung Friedhofsgebührensatzung
Vorlage
11/130/IV/666/2023
Art
Beschlussvorlage ohne DV
Sachverhalt:
Durch das
Ausweisen einer anonymen Urnengrabstätte auf dem Friedhof der Ortsgemeinde
Völkersweiler, wird ein neuer Gebührentatbestand in die
Friedhofsgebührensatzung aufgenommen.
Dadurch ergibt
sich eine Änderung in Abschnitt I. der Friedhofsgebührensatzung.
Die Gebühr für
eine anonyme Urnenbeisetzung im anonymen Urnenfeld wird auf 120,00 €
festgesetzt.
Beschlussvorschlag Ausschuss: