Betreff
Änderung Friedhofsgebührensatzung
Vorlage
11/130/IV/666/2023
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

Durch das Ausweisen einer anonymen Urnengrabstätte auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Völkersweiler, wird ein neuer Gebührentatbestand in die Friedhofsgebührensatzung aufgenommen.

Dadurch ergibt sich eine Änderung in Abschnitt I. der Friedhofsgebührensatzung.

 

Die Gebühr für eine anonyme Urnenbeisetzung im anonymen Urnenfeld wird auf 120,00 € festgesetzt.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: