Betreff
Bebauungsplanverfahren "In den Dreimorgen" 4. Änderung
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
04/147/VIII/210/2023
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde Dernbach plant die Änderung des aus dem Jahr 1972 stammenden Bebauungsplanes. Grund der Änderung ist der Wegfall des auf den Flurstücken Nr. 719/7, 719/8, 714/10, 713/16 und 713/17 ausgewiesenen Spielplatzes. Die Flurstücke sollen dem nördlich angrenzenden Wohnbaugrundstück zugewiesen werden und künftig mit Garagen bebaut werden. Zur Umsetzung dieses Vorhabens ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes erforderlich. Aus der derzeitigen öffentlichen Grünfläche in Form eines Spielplatzes wird eine allgemeine Wohnbaufläche.

 

Der Bebauungsplan „In den Dreimorgen“ wird auf Grundlage des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Dies ist möglich, da

-              die Größe der bebaubaren Grundfläche weniger als 20.000 m2 beträgt,

-              die zukünftigen Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erkennen lassen.

-              keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzgüter der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen.

 

Die textl. Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht geändert

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: