1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde
Dernbach plant die Änderung des aus dem Jahr 1972 stammenden Bebauungsplanes.
Grund der Änderung ist der Wegfall des auf den Flurstücken Nr. 719/7, 719/8,
714/10, 713/16 und 713/17 ausgewiesenen Spielplatzes. Die Flurstücke sollen dem
nördlich angrenzenden Wohnbaugrundstück zugewiesen werden und künftig mit
Garagen bebaut werden. Zur Umsetzung dieses Vorhabens ist die Änderung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes erforderlich. Aus der derzeitigen öffentlichen
Grünfläche in Form eines Spielplatzes wird eine allgemeine Wohnbaufläche.
Der Bebauungsplan
„In den Dreimorgen“ wird auf Grundlage des § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren aufgestellt. Dies ist möglich, da
- die Größe der bebaubaren
Grundfläche weniger als 20.000 m2 beträgt,
- die zukünftigen Vorhaben keine
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erkennen lassen.
- keine Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzgüter der Natura
2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen.
Die textl.
Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht geändert
Beschlussvorschlag Ausschuss: