Sachverhalt:
Die Wärmewende
wird als ein wesentlicher Beitrag zum Erreichen nationaler und regionaler
Klimaschutzziele angesehen und soll aus diesem Grund stark und schnell
vorangetrieben werden. Der schon existierende Gesetzentwurf für die kommunale
Wärmeplanung ist schon einsehbar und deutet auf eine kommende bundesweite
Pflicht zur Erstellung kommunaler Wärmepläne ab einer Bevölkerungszahl von
10.000. Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels würde mit ihren insgesamt
mehr als 16.000 Einwohnerinnen und Einwohnern demnach unter diese Pflicht
fallen.
Das bedeutet,
dass die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Verbandsgemeinde in
jedem Fall angegangen werden muss. Diese Aufgabe genau jetzt anzugehen ist sehr
sinnvoll, denn gerade gibt es im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen
Klimaschutzinitiative eine erhöhte Förderquote von bis zu 90 % bei einer
Antragstellung bis zum 31.12.2023. Gefördert werden dabei die Kosten für den
Einsatz eines fachkundigen externen Dienstleisters zur Planerstellung und zur Organisation
und Durchführung der Akteursbeteiligung. Zusätzlich ist die begleitende
Öffentlichkeitsarbeit förderfähig.
Bei einer
kommenden Pflicht würde die Förderung wegfallen und die Kosten müssten komplett
aus eigenen Haushaltsmitteln bezahlt werden.
Beschlussvorschlag Ausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem
Verbandsgemeinderat mit ….. Ja-Stimmen, …….Nein-Stimmen und …….Enthaltungen,
die Förderantragsstellung für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für
die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels zuzustimmen.