Betreff
Änderung der Hauptsatzung gem. § 10 Abs. 4; Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Wehrleiter
Vorlage
01/664/III/067/2023
Aktenzeichen
III/710.13
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Gemäß der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels erhält der ehrenamtliche Wehrleiter 50 v.H. des Höchstsatzes in § 10 Abs. 1 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung zuzüglich des in § 10 Abs. 1 Feuerwehr-Entschädigungsverordnung festgelegten Zuschlages für jede im Verbandsgemeindegebiet aufgestellte örtliche Feuerwehreinheit. Der Höchstsatz beträgt 509.09 €. 50 v.H. davon sind 254,55 €. Der Zuschlag je örtliche Feuerwehreinheit beträgt 8,31 €. Bei 13 Einheiten ergibt sich dadurch ein monatlicher Betrag i.H. von 108,00 €. Zusammen mit dem Grundbetrag ergibt sich ein monatlicher Betrag in Höhe von 362,58 €.

 

Die Einsätze und Aufgaben der Feuerwehr werden immer komplexer und sind dem ständigen Wandel unterzogen. Insbesondere die Einsätze der Technischen Hilfeleistungen im Zusammenhang mit Starkregenereignissen, Unwettern und Stürmen nehmen zu. Die Bedeutung der Feuerwehren bei Schadensbekämpfung nach Naturereignissen als auch die Notwendigkeit, flächendeckend Feuerwehren mit einer hohen Anzahl Feuerwehrangehörige verfügbar zu haben, wächst. Nur mit einer flächendeckenden Feuerwehrstruktur lassen sich großflächige Einsätze – auch über mehrere Tage hinweg – erfolgreich bewältigen. Es ist sachgerecht, dass der bedeutend höhere Aufwand honoriert wird.

Es sollte daher den gestiegenen Grad des Aufwandes sowie der Verantwortung berücksichtigt werden, in dem der Höchstsatz auf 100 v.H. des in der FwEVO festgesetzten Betrages an den ehrenamtlichen Wehrleiter gewährt wird.

 

 


Der Haupt- und Finanzausschuss empfielt dem Verbandsgemeinderat mit …Ja-Stimmen, ….Nein-Stimmen sowie ….Enthaltungen die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Wehrleiter auf 100 v.H. des in der Feuwehr-Entschädigungs-verordnung festgesetzten Betrages. § 10 Abs. 4 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels soll entsprechend geändert werden.