Sachverhalt:
Der Gemeinderat
hat am 25.04.2023 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für
die Haushaltsjahre 2023 und 204 beschlossen. Nachdem der Haushalt nicht
ausgeglichen war, hat die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 30.05.2023 Bedenken
wegen Rechtsverletzung gemäß § 97 Abs. 2 GemO wegen Verstoß gegen den Grundsatz
des Haushaltsausgleiches nach § 93 Abs. 4 GemO bezüglich des vorgelegten
Gesamthaushaltswerkes geltend gemacht. Sollten die Rechtsbedenken bis zum
20.06.2023 nicht ausgeräumt werden, erfolge eine förmliche Beanstandung der
Haushaltssatzung.
Aufgrund der
Steuerschätzung vom Mai 2023 sind bei den Gemeindeanteilen an der Einkommens-
und Umsatzsteuer mit Mehrerträgen in Höhe von rd. 37.650 € in 2023 und von rd.
24.050 € in 2024. Unter Berücksichtigung dieser Veränderung ergibt sich im
Ergebnishaushalt ein Jahresüberschuss in Höhe von 29.400 € in 2023 und 550 € in
2024.
In der
beiliegenden Haushaltssatzung sowie dem Gesamtplan Ergebnis- und Finanzhaushalt
sind die Veränderungen berücksichtigt.
Beschlussvorschlag Ausschuss: