Sachverhalt:
Der Stadtrat hat
in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das
Jahr 2023 beschlossen. Nachdem der Haushalt nicht ausgeglichen war, hat die
Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 02.05.2023 Bedenken wegen Rechtsverletzung
gemäß § 97 Abs. 2 GemO wegen Verstoß gegen den Grundsatz des
Haushaltsausgleiches nach § 93 Abs. 4 GemO bezüglich des vorgelegten
Gesamthaushaltswerkes geltend gemacht. Sollten die Rechtsbedenken bis zum
31.05.2023 nicht ausgeräumt, erfolge eine förmliche Beanstandung der
Haushaltssatzung.
Am 25.05.2023 fand
eine Besprechung mit der Kommunalaufsicht statt, in der die Konsolidierung des
Haushalts besprochen wurde. Aufgrund der Steuerschätzung vom Mai 2023 sind bei
den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer mit Mehrerträgen in
Höhe von rd. 187.000 € zu rechnen. Unter Berücksichtigung dieser Veränderung
ergibt sich im Ergebnishaushalt ein Jahresüberschuss in Höhe von 87.350 €.
In der
beiliegenden Haushaltssatzung sowie dem Gesamtplan Ergebnis- und Finanzhaushalt
sind die Veränderungen berücksichtigt.
Beschlussvorschlag Ausschuss: