1. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 88 Landesbauordnung (LBauO)
Sachverhalt:
Die Offenlage und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des
Bebauungsplanentwurfes ist nun abgeschlossen.
Die Kreisverwaltung Südliche
Weinstraße trug folgende Anregungen vor:
Abwägungsvorschlag:
Über die Nutzung
des Wirtschaftsweges entscheidet die Ortsgemeinde. Mit den Anliegern können
Nutzungsverträge geschlossen werden. Die Anmerkung der Kreisverwaltung ist kein
Belang im Bebauungsplanverfahren.
Der Empfehlung den
Grünstreifen auf 1,5 Meter zu begrenzen, wird gefolgt.
Es wird empfohlen
die Breite bei dem ursprünglichen Maß von 5 Meter zu belassen.
Die Pfalzwerke
trug keine Bedenken vor. Es wurde angeregt folgende Passagen in den
Bebauungsplan aufzunehmen:
Die Aufnahme der,
von den Pfalzwerken geforderten Hinweisen, soll in den Bebauungsplan
aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag Ausschuss: