Betreff
Bebauungsplanverfahren „Süd„ 8. Änderung
1. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 88 Landesbauordnung (LBauO)
Vorlage
05/199/VIII/208/2023
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes ist nun abgeschlossen.

 

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße trug folgende Anregungen vor:

 

 

Abwägungsvorschlag:

 

Über die Nutzung des Wirtschaftsweges entscheidet die Ortsgemeinde. Mit den Anliegern können Nutzungsverträge geschlossen werden. Die Anmerkung der Kreisverwaltung ist kein Belang im Bebauungsplanverfahren.

 

Der Empfehlung den Grünstreifen auf 1,5 Meter zu begrenzen, wird gefolgt.

 

Es wird empfohlen die Breite bei dem ursprünglichen Maß von 5 Meter zu belassen.

 

 

Die Pfalzwerke trug keine Bedenken vor. Es wurde angeregt folgende Passagen in den Bebauungsplan aufzunehmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Aufnahme der, von den Pfalzwerken geforderten Hinweisen, soll in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: