Betreff
Beratung und Beschlussfassung über das Ausbauprogramm für das Jahr 2023
Vorlage
11/125/IV/630/2023
Aktenzeichen
IV/gb
Art
Beschlussvorlage ohne DV
Sachverhalt:
Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung
wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen
(Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 08.06.2016, in der derzeit
geltenden Fassung, wird der
beitragsfähige Aufwand für die eine Abrechnungseinheit bildenden
Verkehrsanlagen nach Abs. 1 ermittelt.
Für 2023 ist die Erneuerung der Stützmauer unterhalb der Kirche vorgesehen. Bisher sind im Jahre 2022 nur Planungskosten angefallen.
Hierfür ist aus rechtlichen Gründen die Fassung eines Gemeinderatsbeschlusses über das Ausbauprogramm erforderlich.
Beschlussvorschlag Ausschuss: