Betreff
Beratung und Beschlussfassung über das Ausbauprogramm für das Jahr 2023
Vorlage
11/125/IV/630/2023
Aktenzeichen
IV/gb
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 08.06.2016, in der derzeit geltenden Fassung, wird der beitragsfähige Aufwand für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach Abs. 1 ermittelt.

 

Für 2023 ist die Erneuerung der Stützmauer unterhalb der Kirche vorgesehen. Bisher sind im Jahre 2022 nur Planungskosten angefallen.

 

Hierfür ist aus rechtlichen Gründen die Fassung eines Gemeinderatsbeschlusses über das Ausbauprogramm erforderlich.

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: