1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Die im
beiliegenden Lageplan dargestellten Grundstücke in der Krämerstraße sind in dem
Flächennutzungsplan als Baulandflächenkartiert und wurden bei uns immer als
Innenbereichsflächen geführt.
Im Rahmen einer
Bauberatung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde wurde nun empfohlen, aus
Gründen der Rechtssicherheit für diesen Bereich eine Ergänzungs- bzw.
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen,
damit die Grundstücke rechtssicher bebaut werden können.
Mit der Satzung
wird sichergestellt, dass die Grundstücke dem Innenbereich zugeordnet werden
und eine Bebauung würde sich nach § 34 Baugesetzbuch richten.
Für diese Satzung
gelten die gleichen Verfahrensschritte wie bei der Erstellung eines
Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren. Die Öffentlichkeit als auch die
Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
Beschlussvorschlag Ausschuss: