Betreff
Einbeziehungs- bzw. Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB "Krämerstraße"
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
02/825/VIII/207/2023
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die im beiliegenden Lageplan dargestellten Grundstücke in der Krämerstraße sind in dem Flächennutzungsplan als Baulandflächenkartiert und wurden bei uns immer als Innenbereichsflächen geführt.

 

Im Rahmen einer Bauberatung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde wurde nun empfohlen, aus Gründen der Rechtssicherheit für diesen Bereich eine Ergänzungs- bzw. Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen, damit die Grundstücke rechtssicher bebaut werden können.

 

Mit der Satzung wird sichergestellt, dass die Grundstücke dem Innenbereich zugeordnet werden und eine Bebauung würde sich nach § 34 Baugesetzbuch richten.

 

Für diese Satzung gelten die gleichen Verfahrensschritte wie bei der Erstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren. Die Öffentlichkeit als auch die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: