Betreff
Feststellung des Jahresabschluss 2019 und Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
13/207/V/507/2023
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2019 der Ortsgemeinde Waldrohrbach schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.071.437,60 € ab und hat sich somit um 266,43 € erhöht.

 

Das Anlagevermögen hat sich um rd. 70.000,00 € erhöht. Die Erhöhung ist insbesondere auf die bilanziellen Abschreibungen mit rd. 41.000,00 € sowie auf die Ausgaben für das Neubaugebiet Bärloch mit rd. 110.000,00 € zurückzuführen.

 

Beim Umlaufvermögen erfolgte eine Abnahme um rd. 70.000,00 €, insbesondere aufgrund der Abnahme der Forderungen an die Einheitskasse der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf 263.498,67 € und haben sich somit um 75.730,17 € reduziert.

 

Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital um 18.660,43 € (entspricht dem Jahresergebnis 2019) erhöht und beläuft sich zum Jahresende auf 1.174.161,82 €.

 

Dem Sonderposten für den kommunalen Finanzausgleich wurden rd. 30.000,00 € entnommen. Dieser ist somit komplett aufgelöst. Die Auflösung der Sonderposten schlägt mit rd. 27.600,00 € zu Buche.

 

Die Verbindlichkeiten haben sich zum Jahresende um rd. 34.000,00 € erhöht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.4.2023 die Unterlagen zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: