Sachverhalt:
Jahresabschluss 2016:
Die liquiden Mittel der Ortsgemeinde Wernersberg betrugen zum 31.12.2016 +7.888,13 Euro.
Das Jahr schloss mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -67.121,27 Euro, was im Vergleich zum Vorjahr eine Verschlechterung von -23.532,42 Euro darstellt. Zur Ergebnisverbesserung trugen höhere Gewerbesteuereinnahmen (+15.629,73 Euro), höhere Erträge aus dem Verkauf von Vorräten in Höhe von +14.513,05 Euro sowie geringere Personalaufwendungen (+28.714,99 Euro) insbesondere durch niedrigere Ehrensoldrückstellungen bei. Ergebnismindernd wirkten sich geringere Schlüsselzuweisungen A (-22.758,00 Euro), höhere Abschreibungen (-19.764,98 Euro), höhere Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen (-24.228,50 Euro) im Wesentlichen durch eine gestiegene Kreis- und Verbandsgemeindeumlage sowie Einstellungen in Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich mit -18.408,50 Euro aus.
Jahresabschluss
2017:
Die liquiden Mittel betrugen per Stichtag 31.12.2017 +104.907,09 Euro.
Es konnte ein Jahresüberschuss in Höhe von +28.471,06 Euro und damit eine Steigerung zum Vorjahr von +95.592,33 Euro erzielt werden. Maßgeblich trugen hierzu ein höherer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+35.425,32 Euro) sowie geringere Abschreibungen von +38.150,92 Euro bei.
Jahresabschluss
2018:
Zum 31.12.2018 waren liquide Mittel von +105.440,98 Euro in der Bilanz enthalten.
Es konnte ein Jahresüberschuss in Höhe von +37.155,99 Euro erzielt werden. Gegenüber dem Vorjahr war dies eine Ergebnisverbesserung von +8.684,93 Euro. Dabei werden eine gestiegene Kreisumlage (-38.512,00 Euro) und Verbandsgemeindeumlage (-23.247,00 Euro) durch einen höheren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer kompensiert (+49.544,01 Euro).
Jahresabschluss
2019:
Die liquiden Mittel betrugen am 31.12.2019 +82.947,85 Euro.
Das Jahr 2019 wurde mit einem Jahresfehlbetrag von -3.813,91 Euro abgeschlossen. Dies entspricht einer Verschlechterung zum Vorjahr in Höhe von -40.969,90 Euro. Dies resultiert aus geringeren Einnahmen der Gewerbesteuer (-19.879,61 Euro) und höheren Abschreibungen (-64.226,26 Euro) insbesondere durch die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED. Ein positiver Effekt ergab sich aus einem höheren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+28.184,64 Euro).
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner 1.Sitzung vom 22. März 2023 die
Unterlagen zu den Jahresabschlüssen geprüft. Die Prüfung führte zu Rückfragen
zu den Pensionsrückstellungen, den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen
Finanzausgleich, den Jugendeinrichtungen sowie zur Entgeltzahlung für
Beschäftigte, die noch geklärt werden müssen.
Beschlussvorschlag Ausschuss:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss beschloss einstimmig dem Gemeinderat zu empfehlen,
die Jahresabschlüsse der Jahre 2016 bis 2019 festzustellen und die Entlastung
zu erteilen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Klärung der o.a.
Feststellungen.