Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
11/123/V/500/2023
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2021 der Ortsgemeinde Völkersweiler schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.016.081,42 € ab und hat sich somit um 34.025,36 € erhöht.

 

Auf der Aktivseite hat sich das Anlagevermögen um rd. 4.800,00 € erhöht. Dies ist insbesondere auf die bilanziellen Abschreibungen in Höhe von rd. 38.000,00 € zurückzuführen. Außerdem wurden für den Grunderwerb aus dem Jahr 2020 nochmals rd. 2.800,00 € verausgabt. Für die Stützwand an der Hauptstraße fielen Ausgaben von rd. 40.000,00 € an. Diese Baumaßnahme wurde noch nicht aktiviert und ist daher auf der Position „Anlage im Bau“ bilanziert.

 

Beim Umlaufvermögen gab es eine Zunahme bei den liquiden Mitteln um rd. 13.200,00 € auf insgesamt 252.676,81 €. Die Forderungen haben sich insgesamt um rd. 28.600,00 € erhöht.

 

Das Eigenkapital hat sich aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2021 um 64.519,31 € auf 1.529.236,17 € erhöht.

 

Bei den Sonderposten gab es eine Reduzierung von rd. 26.300,00 € aufgrund Auflösung von Sonderposten. Die Verbindlichkeiten haben sich zum Jahresende um rd. 3.350,00 € reduziert

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.3.2023 die Unterlagen zum Jahresabschluss 2021 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss 2021 festzustellen und die Entlastung gem. § 114 GemO zu eteilen.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: