Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
11/122/V/499/2023
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2020 der Ortsgemeinde Völkersweiler schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.982.056,06 € ab und hat sich somit um 9.707,36 € erhöht.

 

Auf der Aktivseite hat sich das Anlagevermögen um rd. 26.000,00 € reduziert. Dies ist insbesondere auf die bilanziellen Abschreibungen in Höhe von rd. 41.000,00 € zurückzuführen. Außerdem wurden für einen Grunderwerb rd. 12.600,00 € verausgabt. Für die Stützwand an der Hauptstraße fielen Ausgaben von rd. 4.600,00 € an.

 

Beim Umlaufvermögen gab es eine Zunahme bei den liquiden Mitteln um rd. 47.000,00 € auf insgesamt 239.469,41 €.

 

Das Eigenkapital hat sich aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2020 um 11.760,38 € auf 1.464.716,86 € erhöht.

 

Bei den Sonderposten gab es eine Reduzierung von rd. 4.350,00 € aufgrund Auflösung von Sonderposten. Die Verbindlichkeiten haben zum Jahresende um rd. 3.100,00 € zugenommen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.3.2023 die Unterlagen zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss 2020 festzustellen und die Entlastung gem. § 114 GemO zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: