Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Investitionsdarlehens
Vorlage
02/810/V/494/2023
Aktenzeichen
5.1/910-22
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Aus dem Haushaltsvollzug 2022 resultiert ein Bedarf an neuen Investitionsdarlehen in Höhe von rd. 470.000 €, der zur Zeit noch über den Kassenbestand vorfinanziert wird. Dieser Kreditbedarf ergibt sich insbesondere aus der Ausgabenentwicklung bei den Investitionsmaßnahmen barrierefreier Ausbau Markwardanlage, Ausbau Hohlstraße, Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED, -Technik. Für das Haushaltsjahr 2023 werden hauptsächlich für die Investitionsmaßnahmen Neubau Bauhof, Ausbau Krummgasse, Umbau Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, Gerätschaften/Fahrzeuge für den Bauhof und für Hochwasserschutzmaßnahmen weitere erhebliche Investitionsauszahlungen erwartet. Aus dem Planentwurf für das Haushaltsjahr 2023 ergibt sich insgesamt ein Zuwachs von Investitionsdarlehen in Höhe von rd. 1.800.000 €. Derzeit stehen noch die Kreditgenehmigungen aus den Haushaltsjahren 2021 (1.156.800,00 €) und 2022 (953.550,00 €) zur Verfügung. Die vorgenannten Investitionsmaßnahmen waren bereits in den Vorgängerhaushalten veranschlagt.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, zum jetzigen Zeitpunkt ein neues Investitionsdarlehen in Höhe von 1.150.000 € durch Inanspruchnahme der Kreditgenehmigung 2021 aufzunehmen, bevor die Kreditermächtigung 2021 mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 ihre Gültigkeit verliert und die bereits von der EZB für Mitte März 2023 angekündigte Leitzinserhöhung erfolgt.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mit  ..... Ja-Stimmen und ..... Nein-Stimmen bei  ..... Enthaltungen die Aufnahme eines verzinslichen Neudarlehens in Höhe von 1.150.000 €.

Die Verwaltung wird ermächtigt, bei den Darlehensanbietern Angebote einzuholen, die Kreditkonditionen auszuhandeln und im Einvernehmen mit dem Stadtbürgermeister dem günstigsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen.

Der Haupt- und Finanzausschuss/Stadtrat ist nach erfolgter Kreditaufnahme über die vereinbarten Kreditkonditionen zu informieren.