Betreff
Bebauungsplanverfahren „Süd“ 8. Änderung
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
05/194/VIII/199/2023
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan „Süd“ soll dahingehend geändert werden, dass die, bei den westlich der Ritter-Stephan-von-Mörlheim-Straße gelegenen Grundstücke festgesetzte Ortsrandbegrünung, durchbrochen werden darf.

 

 

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Anwohner in diesem Bereich eine Zuwegung zu dem bestehenden Wirtschaftsweg wünschen. Aus diesem Grunde soll es erlaubt werden, dass die Ortsrandbegrünung, bei jedem Grundstück auf einer Breite von max. 5 Meter durchbrochen werden darf. Da der Grünstreifen in dem Bebauungsplan nicht vermasst ist, soll, zur Klarstellung, festgesetzt werden, dass der Grünstreifen als Ortsrandbegründung auf einer Breite von einem Meter angelegt werden soll.

 

 

Da die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann diese im sog. vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch erfolgen.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: