Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ing. Leistungen für die Überdachung des Klärschlammlagerplatzes
Vorlage
01/648/VI/359/2023
Art
Beschlussvorlage Werke

Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise ist die Erhöhung der Eigenenergieerzeugung zur künftigen Reduzierung operativer Aufwendungen im Bereich des Kanalwerks wichtig. Neben dem neuen BHKW wollen wir zudem die PV-Anlagen Kapazität erhöhen. Hierbei waren zwei Denkansätze vorhanden:

 

  1. Ausbau der PV-Anlagen analog zum Schwimmbad in Form einer Freiflächenanlage im Bereich der Kläranlage
  2. Überdachung des vorhandenen Klärschlammlagerplatzes mit einem Pultdach nebst entsprechender PV-Anlage.

 

Eine Berechnung ergab, dass die Variante 2 nicht wirtschaftliche Vorteile erbringt. Eine Aufständerung der PV-Module auf einer Freifläche in der Kläranlage ist teuer und die Kabelwege wären entsprechend lang. Des Weiteren würden wir zusätzliche Flächen versiegeln bzw. für eine andere spätere Nutzung ausschließen. Der Bau einer offenen Lagerhalle für den Klärschlamm hätte gleich mehrere Vorteile:

 

1.       Die Anlage könnte zentral gebaut werden, die Kabelwege zur Trafostation wären kurz.

2.       Durch die Überdachung kann der Klärschlamm weiter austrocknen, so dass auch hier für Transport und Aufbringung auf die Felder geringere Aufwendungen die Folge wären.

3.       Es wird weiterer überdachter Raum für Lagermöglichkeiten geschaffen und dies zu einem geringen Aufpreis ggü. einer Aufständerung.

 

Für den Bau einer solchen offenen Halle ist eine Planung und eine Baugenehmigung erforderlich. Hierzu haben wir drei Angebote eingeholt. Günstigster Bieter ist das Planungsbüro Südwest aus Dahn mit einem Angebot über 55.000 € nach der Honorarzone 1 der HOAI. Das Ingenieurbüro ist bekannt und hat bereits in der Vergangenheit zur Zufriedenheit der Verbandsgemeindewerke gearbeitet.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss:

 

Der Werkausschuss beschließt den Auftrag an das Planungsteam Südwest für den Bau einer offenen Lagerhalle für die Leistungsphasen 1-9 in der Honorarzone 1 HOAI zu vergeben.