Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen für ein Konzept zur Beschaffung eines neuen BHKW mit Option Wasserstoff nebst Desintegrator
Vorlage
01/646/VI/357/2023
Art
Beschlussvorlage Werke

Die Energiekosten der Kläranlage Annweiler am Trifels sind von rd. 5 ct./kWh (2021) auf 40 ct./kWh gestiegen. Der weitere Ausbau der Eigenstromerzeugung ist damit nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich geboten.

 

Derzeit produziert das vorhandene BHKW aus dem Faulgas des Faulturmes sowie aus Erdgas aus dem Leitungsnetz zwischen 250.000 und 300.000 kWh bei einem Gesamtverbrauch der Kläranlage von 800.000 kWh im Jahr.

 

Weiterhin produziert die bestehende PV-Anlage rd. 30.000 kWh im Jahr. Für 2023 ist zudem der Bau einer weiteren PV-Anlage auf dem Gelände der Kläranlage angedacht, die eine Leistung von bis zu 120 kWp haben soll (Klärschlammüberdachung). Das derzeit eingesetzte BHKW wird 12 Jahre alt, technisch, trotz Austauschmotor am Ende des Lebenszyklus angelangt. Zudem läuft die Förderung nach dem KWKG aus. Durch längere Stillstandszeiten in Folge von technisch bedingten Ausfällen und Verzögerungen bei der Reparatur konnten 2022 nur rd. 180.000 kWh an Strom produziert werden.

 

Ein Austausch des Altgerätes ist unbedingt angezeigt. Für die Erneuerung des BHKW ist eine öffentliche Ausschreibung erforderlich. Daneben erwarten wir eine Förderung aus Bundes-/Landesmitteln, so dass die Einschaltung eines Ingenieurbüros erforderlich ist.

 

Das Ingenieurbüro soll, ein Konzept für nachfolgende Inhalte entwickeln, Ausschreibungsunterlagen hierzu erarbeiten und Förderunterlagen zusammenstellen. Eckpunkte des Konzeptes und deren Umsetzung sind:

 

  1. Unterstützung, Beratung bei der Vorauswahl eines neuen, zukunftsfähigen BHKW nebst Erstellung der Ausschreibungsunterlagen unter der Maßgabe, dass das neue BHKW auch Wasserstoff verarbeiten kann,

 

  1. Effiziente Parametrierung zwischen der Fahrweise des alten/neuen BHKW unter Ertüchtigung des bisherigen BHKW als „Backup“ im Falle einer Revision oder technisch bedingtem Stillstand der neuen Anlage,

 

  1. Einbindung einer Klärschlammdesintegration, u. a. zur weiteren Optimierung unserer Faulgasausbeute.

 

 

Stichwort Klärschlammdesintegration

 

Die Desintegration von Klärschlamm ermöglicht es, die Effizienz der Schlammbehandlung einer Kläranlage weiter zu steigern. Die Desintegration bewirkt eine Aufspaltung der im Überschussschlamm befindlichen Bestandteile, was folgende Vorteile mit sich bringt:

·         Verbesserung des Abbauverhaltens

·         Steigerung der Gasproduktion

·         Erhöhte Energieproduktion bei der energetischen Verwertung des Faulgases (bspw. BHKW)

·         Verringerung der zu entsorgenden Faulschlammmenge

·         Profitierende Beeinflussung der Schlammentwässerungseigenschaften.

Für die Umsetzung der o. a. Ziele sollen 3 Ingenieurbüros, u. a. Trauth & Jacobs aus Bad Dürkheim angefragt werden. Der Zuschlag soll an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss:

 

Der Werkausschuss beschließt die Werkleitung zu beauftragten bei drei Ingenieurbüros entsprechende Angebote einzuholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Werkleitung informiert in der nächsten Sitzung des Werkausschusses über den Zuschlag.