Betreff
Bebauungsplanverfahren „Kurhausstraße„, 1. Änderung und 1. Ergänzung
1. Beratung und Beschlussfassung über die Anhörung eines Sachverständigen
2. Beratung und Beschlussfassung über die Empfehlung einer erneute Offenlage des Planentwurfes
Vorlage
02/799/VIII/181/2022
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Mit dem Bebauungsplan „Kurhausstraße“, 1. Änderung und 1. Ergänzung werden die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die weitere Entwicklung des Jugendstilhotels Trifels geschaffen.

 

In seiner Sitzung am 23.03.2022 hat der Stadtrat über die im Rahmen der Entwurfsoffenlage und der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen abwägend beraten. Dieser Abwägungsbeschluss dient der Verwaltung zur Feststellung der Planreife für Baugenehmigungen nach § 33 BauGB während der Planaufstellung. Der formelle Satzungsbeschluss kann gefasst werden, wenn die laufende Änderung des Flächennutzungsplanes abgeschlossen ist.

 

Inzwischen wurden auf der Grundlage der Beschlusslage Bauvorhaben genehmigt und teilweise bereits umgesetzt.

 

Für zusätzliche Gästezimmer setzt der Bebauungsplan mehrere Teilbereiche fest. Im Teilgebiet SO 2 wird die Grundlage für Gebäude mit Gästezimmern in Form einzelner stehender Lodges geschaffen.

 

Im Zuge der Bauausführung für die Baumhäuser im Waldrandbereich hat sich eine Möglichkeit zur Optimierung der Erweiterungsmaßnahmen ergeben, die gleichzeitig Flächen und Kosten für Erschließungsmaßnahmen einspart sowie zur Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft beiträgt.

 

Inhaltlich soll auf vier zulässige Gebäude für Lodges und einen Erschließungsweg verzichtet werden. Ersetzt werden die Gebäude durch aufgestelzte Gebäude mit Gästezimmern (sog. „Chalets“), die südlich des Erschließungsweges für die Baumhäuser errichtet werden sollen.

 

Im Bebauungsplan wirkt sich die Änderung im Wesentlichen durch die Verschiebung von Bauflächen und der Aufgabe einer Verkehrsfläche aus.

Neu festgesetzt wird ein Baufeld für die Errichtung der Chalets östlich der Baumhäuser.

 

Die Änderungen im Bebauungsplan (Plankarte und textliche Festsetzungen) machen die Durchführung einer erneuten Offenlage erforderlich. Die städtebauliche Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag werden zum Verfahren entsprechend angepasst.

 

 

Abbildung 1:      Plankarte Bebauungsplan Stand Abwägungsentwurf 03/2022

 

 

 

Abbildung 2:      Plankarte Bebauungsplan Stand Entwurf für die erneute Offenlage 12/2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss:

 

1. Der Bau- und Planungsausschuss beschließt Herrn Dipl. Ing. Andreas Richter, Planungsbüro KuBus als Sachverständigen zu hören.

 

2. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Bebauungsplan zu ändern und eine erneute Offenlage zu beschließen.

 

Beschlussfassung erfolgte mit            Ja-Stimmen,            Nein-Stimmen und        Enthaltungen.