Betreff
Bebauungsplanverfahren "Neue Mitte Ramberg" gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
08/150/VIII/174/2022
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der städtebaulichen Weiterentwicklung des Ortskerns von Ramberg, soll an der Stelle des Albertusheims ein innerörtlicher Neubau für Wohnen und Gewerbe entstehen.

 

Das Planungsrecht für diesen ortsbildprägenden Neubau soll über einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch abgesichert werden.

 

Der Bebauungsplan sieht den Bau von zwei Geschoßbauten (max. 3-geschossig, Wandhöhe 10,60 m) mit einem Verbindungsbau und einem Ladenlokal im Erdgeschoß vor, der über die Hauptstraße im Osten erschlossen wird.

 

Der Bebauungsplan baut auf das städtebauliche Konzept auf, welches bereits dem Ortsgemeinderat für diesen Bereich vorgestellt wurde.

 

Der überplanende Bereich hat eine Größe von 0,12 ha.

 

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: