1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Im Rahmen der
städtebaulichen Weiterentwicklung des Ortskerns von Ramberg, soll an der Stelle
des Albertusheims ein innerörtlicher Neubau für Wohnen und Gewerbe entstehen.
Das Planungsrecht
für diesen ortsbildprägenden Neubau soll über einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch abgesichert werden.
Der Bebauungsplan
sieht den Bau von zwei Geschoßbauten (max. 3-geschossig, Wandhöhe 10,60 m) mit
einem Verbindungsbau und einem Ladenlokal im Erdgeschoß vor, der über die
Hauptstraße im Osten erschlossen wird.
Der Bebauungsplan
baut auf das städtebauliche Konzept auf, welches bereits dem Ortsgemeinderat
für diesen Bereich vorgestellt wurde.
Der überplanende
Bereich hat eine Größe von 0,12 ha.
Beschlussvorschlag Ausschuss: