Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Wasserentgelte 2023
Vorlage
02/789/VI/348/2022/1
Art
Beschlussvorlage Werke
Referenzvorlage

Die Aufwendungen von Verbrauchsmaterialien, Lohnkosten und Aufwendungen für Einbauteilen steigen in erheblichem Maße. Für 2023 wurde von vielen Vorlieferanten erneut Preiserhöhungen angekündigt. Hinzu kommen erwartbare hohe Lohnabschlüsse im Bereich der Energie- und Wasserversorgung. Aufgrund unserer Hochrechnung wird erwartet, dass aufgrund der Preissteigerungen bei Beibehaltung der Entgelte ein Jahresergebnis unterhalb des Mindestgewinns möglich wäre. Die Erreichung des Mindestgewinnes ist für die Ausschüttung der Konzessionsabgabe an die Stadt in Höhe von 90.000 € erforderlich. Gleichwohl werden bei den Stadtwerken Annweiler am Trifels die Erlöse aus dem E-Werk und dem Wasserwerk zusammengerechnet. Der Mindestgewinn beträgt derzeit zusammen für beide Werke 152.000 €, der erreicht werden müsste. Eines der beiden Werke oder beide zusammen, müssen diesen Gewinn erreichen, damit die Konzessionsabgabe ausgeschüttet werden kann.

 

Im Wirtschaftsjahr 2021 wurde ein Gewinn nach Steuern mit 195.000 € erreicht, so dass die Konzessionsabgabe ausbezahlt werden konnte.

 

Bei planmäßigem Verlauf, d. h. der Bereich des Stromvertriebs erreicht einen Gewinn von rd. 150.000 €, das Wasserwerk ohne Gebührenerhöhung einen Gewinn von 30.000 €, würde der gemeinsame Mindestgewinn erreicht werden. Vorausgesetzt weder im Bereich des E-Werks und des Wasserwerks würden größere negative Abweichungen erfolgen. 

 

Bei einer Entgelterhöhung von 0,10 € / m³ und einer Erhöhung des Wiederkehrenden Beitrags um 0,01 € / m² würden Mehreinnahmen von rd. 55.000 € entstehen, die auf den prognostizierten Gewinn von derzeit 30.000 € aufzuschlagen wäre. Die Erreichung des Mindestgewinns wäre damit deutlich gesichert. Hinsichtlich der finanziellen Belastung für die Haushalte kann von folgenden Zahlen ausgegangen werden:

 

-          4 Personen-Haushalt mit 120 m³ = 12,00 € / Jahr oder 1,20 € im Monat (10 Abschläge)

-          600 m² Grundstück * 0,01 € = 6,00 € / Jahr oder 0,60 € im Monat

 

Gesamtbelastung: 12,60 € im Jahr oder 1,26 € / Monat.

 

Letztmalig wurden die Gebühren / Entgelte unterjährig zum 1.6.2021 in gleichem Umfang auf derzeit 1,65 € / m³ Wasserentnahme und 0,18 € / m² Wiederkehrenden Beitrag angehoben.

 

Aufgrund der zahlreichen Kostensteigerungen für unsere Bürger*Innen sollte eine Entgelterhöhung im politischen Kontext gesehen werden. Einerseits wäre eine Erhöhung der Entgelte wie oben dargestellt moderat, andererseits erhöhen sich nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens, so dass eine Nichterhöhung ein kleines, aber sichtbares Zeichen wäre. In dem Falle einer Nichterhöhung wird seitens der Stadtwerke alle Bemühungen unternommen, die höheren „Einkaufspreise“ zu kompensieren (ohne Verlust an Versorgungssicherheit), z. B. durch eine höhere Ausschüttung aus der Beteiligung der Energie Südpfalz GmbH. Des Weiteren wäre es möglich im Falle des Vollzugs der Wirtschaftspläne auch noch unterjährig Gebühren zu erhöhen, insbesondere wenn durch besondere Umstände, z. B. erhebliche Wasserrohrbrüche oder nochmals verschlechternde Umstände auf dem Energiemarkt, das Erreichen des Mindestgewinnes nicht möglich wäre. Derzeit tendiert die Werkleitung nicht zu erhöhen, allerdings ist dies nunmehr eine politische Entscheidung und es kann trotz Kompensationsmaßnahmen aufgrund der schwierigen Lage am Energiemarkt keinesfalls garantiert werden, dass der Mindestgewinn erreicht wird.