Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Stromtarife des Elektrizitätswerkes der Stadt Annweiler am Trifels 2023
Vorlage
02/788/VI/347/2022/1
Art
Beschlussvorlage Werke
Referenzvorlage

Sachverhalt

 

Der Werkausschuss wurde in seiner letzten Sitzung über die Entwicklung bei den Strompreisen informiert. Zum damaligen Zeitpunkt standen einige Parameter, wie z. B. die Entwicklung der Netzentgelte der Stadtwerke Annweiler am Trifels noch nicht fest, so dass eine abschließende Empfehlung noch nicht gemacht werden konnte. Am 15.10. d. J. konnten wir unsere Netzentgelte berechnen und veröffentlichen. Unsere Netzentgelte steigen weiter, was für das Unternehmen als solches zunächst einmal eine positive Nachricht ist, allerdings mit der Prämisse, dass dann auch die Strompreise weiter steigen.

 

Die Strompreise werden im Wesentlichen durch den Einkaufspreis bestimmt. Folgender Chart zeigt die Entwicklung der Stromeinkaufspreise zum Zeitpunkt auf der horizontalen Achse, wobei F=Feb., M=Mai, A = Aug. und N = Nov. steht, für künftige Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025. Die Preisangabe auf der vertikalen Achse erfolgt in €/MWh. Umgerechnet auf die im Kundengeschäft verwendete Mengeneinheit Cent/kWh steht z.B. 600 für 60 Cent/kWh.

 

(Quelle: Energate, PwC Research: Stand 12.09.2022)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Chart sagt u.a. aus:

 

Hätten die Stadtwerke Annweiler erst am 16.09.2022 die gesamte Strommenge für Ihre Kunden für das Jahr 2023 eingekauft, wäre der Einkaufpreis 51,10 Cent/kWh netto. Nach Hinzurechnung der Stromsteuer, der Netzentgelte sowie der Vertriebskosten ergäbe dies ein Kundenpreis in Höhe von ca. 66 Cent/kWh netto, was dann inkl. der gesetzl. MWST von 19 % ein Kundenpreis von 78,54 Cent/kWh brutto bedeuten würde.

 

Dieses „Horrorszenario“ können wir unseren Kunden ersparen. Zum einen weil wir bereits seit einiger Zeit Strommengen für 2023 eingekauft haben und zum anderen auf den weitgehenden Verzicht von Margen und Gewinnmaximierungen. Unser durchschnittlicher Einkaufspreis liegt bei 19,00 ct./kWh (netto). Rechnet man nunmehr die Netzentgelte von 9,43 ct./kWh (+ 1 ct./kWh ggü. Vorjahr) hinzu ist es uns möglich für 2023 folgende Tarife anzubieten:

 

 

 

Tarifgruppe

Preis seit 1.7.22*1

Ct./kWh

Preis ab 1.1.2023

ca. Mehrkosten €/Monat
4-köpfige Familie

Grundver- sorgung

45,01 Ct.

  46,50 ct.

  6 €

Treuetarife

32,30 Ct.

  43,80 ct. .

46 €

Sondertarife

26,44 Ct.

40,81 ct.

58 €

 

*1Die Preise 2022 haben sich zum 1.7.2022 durch den Wegfall der EEG-Umlage um 4,43 Cent/kWh brutto reduziert.

 

Alle anderen Tarife, wie z. B. Wärmepumpentarife, steigen in gleichem Umfang.

 

Vorstehende Informationen sind vorläufig auf Basis der Gesetzeslage zum 18.10.2022.

Aktuell werden in der Politik u.a. folgende Themen diskutiert, die direkt Einwirkung auf die künftigen Strompreise haben können:

 

1.    Einführung einer Strompreisbremse bzw. eines Strompreisdeckels für einen Basisverbrauch 

2.    Keine Sperrung von Stromzählern bei Nichtzahlung der Rechnung / der Abschläge durch den Kunden

3.    Können Zahlungsausfälle beim Energieversorger auf die Strompreise umgelegt werden

 

Der Werkausschuss wird auch über eventuell auftretende Spannungen mit öffentlicher Wirkung bei der Einstellung der Stromversorgung informiert. Dies insbesondere auch bei Betrieben mit der Konsequenz der Schließung und in der Folge Personalentlassungen.

 

Aus wirtschaftlichen Gründen können die Stadtwerke jedoch nur begrenzt Ausfälle durch die Nichtzahlung von Stromrechnungen abfangen. In einschlägigen Medien werden Zahlungsausfälle durch die stark steigenden Energiepreise in Größenordnungen von 10 % und mehr der Gesamtforderungen aus den Energierechnungen erwartet. Dies wären bezogen auf die Umsatzerlöse der Stadtwerke ca. 300.000 €.

 

Bereits aktuell ist festzustellen, dass die Anzahl der Zahlungsrückstände von 250 Kunden sich nahezu verdoppelt hat. Inwiefern dies dann tatsächlich zu Zahlungsausfällen führt bleibt abzuwarten.

 

Zur Strompreisanpassung ist folgender Zeitplan vorgesehen:

 

8.11.2022        Empfehlung neuer Strompreise zum Beschluss durch den Stadtrat

16.11.2022      Beschluss der neuen Strompreise im Stadtrat

17.11.2022      Versand der Kundenanschreiben mit den neuen Preisen
                                    (Preisänderungen müssen 6 Wochen im Voraus dem Kunden
                                    schriftlich mitgeteilt werden. Kunde hat Sonderkündigungsrecht).

01.01.2023      Inkrafttreten der neuen Preise

 

 

 

Beschlussvorschlag Rat:

Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses die Tarifänderungen wie im Sachverhalt beschrieben vorzunehmen.  

 

 

Wirtschaftsplan:

Für 2023 noch nicht erstellt. Die neuen Werte fließen entsprechend in den Wirtschaftsplan ein.