Sachverhalt
Der
Werkausschuss wurde in seiner letzten Sitzung über die Entwicklung bei den
Strompreisen informiert. Zum damaligen Zeitpunkt standen einige Parameter, wie
z. B. die Entwicklung der Netzentgelte der Stadtwerke Annweiler am Trifels noch
nicht fest, so dass eine abschließende Empfehlung noch nicht gemacht werden
konnte. Am 15.10. d. J. konnten wir unsere Netzentgelte berechnen und
veröffentlichen. Unsere Netzentgelte steigen weiter, was für das Unternehmen
als solches zunächst einmal eine positive Nachricht ist, allerdings mit der
Prämisse, dass dann auch die Strompreise weiter steigen.
Die
Strompreise werden im Wesentlichen durch den Einkaufspreis bestimmt. Folgender
Chart zeigt die Entwicklung der Stromeinkaufspreise zum Zeitpunkt auf der
horizontalen Achse, wobei F=Feb., M=Mai, A = Aug. und N = Nov. steht, für
künftige Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025. Die Preisangabe auf der vertikalen
Achse erfolgt in €/MWh. Umgerechnet auf die im Kundengeschäft verwendete
Mengeneinheit Cent/kWh steht z.B. 600 für 60 Cent/kWh.
(Quelle:
Energate, PwC Research: Stand 12.09.2022)
Der
Chart sagt u.a. aus:
Hätten
die Stadtwerke Annweiler erst am 16.09.2022 die gesamte Strommenge für Ihre
Kunden für das Jahr 2023 eingekauft, wäre der Einkaufpreis 51,10 Cent/kWh netto. Nach Hinzurechnung der Stromsteuer, der
Netzentgelte sowie der Vertriebskosten ergäbe dies ein Kundenpreis in Höhe von
ca. 66 Cent/kWh netto, was dann inkl. der gesetzl. MWST von 19 % ein
Kundenpreis von 78,54 Cent/kWh
brutto bedeuten würde.
Dieses
„Horrorszenario“ können wir unseren Kunden ersparen. Zum einen weil wir bereits
seit einiger Zeit Strommengen für 2023 eingekauft haben und zum anderen auf den
weitgehenden Verzicht von Margen und Gewinnmaximierungen. Unser
durchschnittlicher Einkaufspreis liegt bei 19,00 ct./kWh (netto). Rechnet man
nunmehr die Netzentgelte von 9,43 ct./kWh (+ 1 ct./kWh ggü. Vorjahr) hinzu ist
es uns möglich für 2023 folgende Tarife anzubieten:
Tarifgruppe |
Preis seit 1.7.22*1 Ct./kWh |
Preis ab 1.1.2023 |
ca. Mehrkosten €/Monat |
Grundver- sorgung |
45,01 Ct. |
46,50 ct. |
6 € |
Treuetarife |
32,30 Ct. |
43,80 ct. . |
46 € |
Sondertarife |
26,44 Ct. |
40,81 ct. |
58 € |
*1Die
Preise 2022 haben sich zum 1.7.2022 durch den Wegfall der EEG-Umlage um 4,43
Cent/kWh brutto reduziert.
Alle
anderen Tarife, wie z. B. Wärmepumpentarife, steigen in gleichem Umfang.
Vorstehende
Informationen sind vorläufig auf Basis der Gesetzeslage zum 18.10.2022.
Aktuell
werden in der Politik u.a. folgende Themen diskutiert, die direkt Einwirkung
auf die künftigen Strompreise haben können:
1. Einführung einer Strompreisbremse bzw.
eines Strompreisdeckels für einen Basisverbrauch
2. Keine Sperrung von Stromzählern bei
Nichtzahlung der Rechnung / der Abschläge durch den Kunden
3. Können Zahlungsausfälle beim
Energieversorger auf die Strompreise umgelegt werden
Der
Werkausschuss wird auch über eventuell auftretende Spannungen mit öffentlicher
Wirkung bei der Einstellung der Stromversorgung informiert. Dies insbesondere
auch bei Betrieben mit der Konsequenz der Schließung und in der Folge
Personalentlassungen.
Aus
wirtschaftlichen Gründen können die Stadtwerke jedoch nur begrenzt Ausfälle
durch die Nichtzahlung von Stromrechnungen abfangen. In einschlägigen Medien
werden Zahlungsausfälle durch die stark steigenden Energiepreise in
Größenordnungen von 10 % und mehr der Gesamtforderungen aus den
Energierechnungen erwartet. Dies wären bezogen auf die Umsatzerlöse der
Stadtwerke ca. 300.000 €.
Bereits
aktuell ist festzustellen, dass die Anzahl der Zahlungsrückstände von 250
Kunden sich nahezu verdoppelt hat. Inwiefern dies dann tatsächlich zu
Zahlungsausfällen führt bleibt abzuwarten.
Zur
Strompreisanpassung ist folgender Zeitplan vorgesehen:
8.11.2022 Empfehlung neuer Strompreise zum Beschluss durch den Stadtrat
16.11.2022 Beschluss der neuen Strompreise im Stadtrat
17.11.2022 Versand der Kundenanschreiben mit den neuen Preisen
(Preisänderungen
müssen 6 Wochen im Voraus dem Kunden
schriftlich
mitgeteilt werden. Kunde hat Sonderkündigungsrecht).
01.01.2023 Inkrafttreten der neuen Preise
Beschlussvorschlag
Rat:
Der Stadtrat
beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses die Tarifänderungen wie im
Sachverhalt beschrieben vorzunehmen.
Wirtschaftsplan:
Für 2023 noch
nicht erstellt. Die neuen Werte fließen entsprechend in den Wirtschaftsplan
ein.