Betreff
Festseztung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
09/094/V/483/2022
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Rinnthal sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

-          Grundsteuer A                                 300 v.H.

-          Grundsteuer B                                 365 v.H.

-          Gewerbesteuer                               365 v.H.

 

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16.12.2020 den kommunalen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig erklärt und den Landesgesetzgeber verpflichtet, ab 2023 eine Neuregelung zu schaffen. Die kommunale Finanzausstattung muss aufgaben- und bedarfsorientiert ausgestaltet werden und darf sich nicht wie bisher lediglich an der Einnahmeentwicklung orientieren. Zum 01.01.2023 wird deshalb ein neues Landesfinanzausgleichsgesetz (Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften) in Kraft treten. In diesem werden ab 2023 die Nivellierungssätze für die Grund- und Gewerbesteuer zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl wie folgt festgesetzt:

 

-          Grundsteuer A                                 345 v.H.

-          Grundsteuer B                                 465 v.H.

-          Gewerbesteuer                               380 v.H.

 

Von Bedeutung sind die Nivellierungssätze bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Bei Ortsgemeinden, die mit ihren Realsteuerhebesätzen unter den Nivellierungssätzen liegen, werden die Einnahmen auf das Niveau der Nivellierungssätze hochgerechnet, d.h. bei den Berechnungen werden der Gemeinde höhere Einnahmen angerechnet als sie tatsächlich hatte. Es wird deshalb empfohlen, die Realsteuerhebesätze auf das Niveau der neuen Nivellierungssätze anzuheben.

 

Durch die Erhöhung der Nivellierungssätze fordert das Land von den kommunalen Gebietskörperschaften einen Beitrag zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung. Begründet wird dies mit der Feststellung, dass die Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz unter den durchschnittlichen Hebesätzen der anderen Flächenländer liegen. Durch die Anhebung der Nivellierungssätze erfolgt eine Anlehnung an den Durchschnitt der Flächenländer.

 

Für die Bewilligung verschiedener Zweckzuweisungen des Landes (z. B. Zuweisungen aus dem Investitionsstock) ist u. a. Fördervoraussetzung, dass die antragstellende Gemeinde Ihre Einnahmequellen ausschöpft (§ 94 Gemeindeordnung). Auch vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der Hebesätze an die neuen Nivellierungssätze anzuraten.

 

Die Kommunalaufsichtsbehörden sind vom Ministerium des Innern und für Sport aufgefordert, bei unausgeglichenen Haushalten bzw. fehlender dauernder finanzieller Leistungsfähigkeit ab 2023 von den Gemeinden Maßnahmen einzufordern (beispielsweise Erhöhung der Einnahmen aus der Grund- und Gewerbesteuer), die zu einer Haushaltsverbesserung führen. Gegebenenfalls sind Kreditgenehmigungen zu versagen. Auch in diesem Zusammenhang wird die Höhe der Realsteuerhebesätze ab 2023 vermehrt im Fokus stehen.

 

 

Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden welche finanziellen Auswirkungen eine Anpassung der Realsteuerhebesätze an die neuen Nivellierungssätze hat.

Steuerart

Ansatz Haushaltsjahr 2023

Steueraufkommen bei Anpassung

an die Nivellierungssätze

 

Veränderung

Hebesatz

 v. H.

Betrag €

Hebesatz

 v. H.

Betrag €

 

 

%

Grundsteuer A

300

850

345

977,50

+ 127,50

+ 15,00

Grundsteuer B

365

68.400

465

87.139,73

+ 18.739,73

+ 27,40

Gewerbesteuer

365

32.500

380

33.835,62

+1.335,62

+ 4,11

 

Konkret heißt dies für die Ortsgemeinde Rinnthal, dass bei Beibehaltung der Realsteuerhebesätze auf dem Niveau der alten Nivellierungssätze das Jahresergebnis 2023 um 20.200 € schlechter und der Finanzhaushalt nicht ausgeglichen sein wird. Bei Anhebung der Hebesätze auf die neuen Nivellierungssätze wäre der Finanzhaushalt ausgeglichen und der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt deutlich geringer.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: