Sachverhalt:
Die
Bilanz des Jahresabschlusses 2018 schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von
7.574.605,86 € ab und hat sich somit um 7.007,47 € reduziert.
Auf
der Aktivseite schlagen die Abschreibungen mit rd. 69.500,00 € zu Buche.
Größere Investitionen waren im Jahr 2018 keine zu verzeichnen, es wurde
lediglich die Teichanlage aktiviert. Hierfür erfolgten im Jahr 2018 jedoch nur
noch Ausgaben in Höhe von rd. 3.000,00 €.
Die
restlichen Ausgaben wurden bereits in den Vorjahren getätigt. Das
Umlaufvermögen erhöhte sich um rd. 85.500,00 €, insbesondere im Bereich der
Forderungen gegen die Einheitskasse.
Das
Eigenkapital hat sich aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2018 in Höhe von
3.948,53 € auf 4.934.788,31 € erhöht.
Die
liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf 306.265,20 € und haben sich
somit um 119.743,41 € erhöht.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.10.2022 die Unterlagen
zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss festzustellen
und die Entlastung gem. § 114 GemO zu erteilen.
Beschlussvorschlag Ausschuss: