Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und´Erteilung der Entlastung ge. § 114 GemO
Vorlage
08/149/V/482/2022
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2018 schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 7.574.605,86 € ab und hat sich somit um 7.007,47 € reduziert.

 

Auf der Aktivseite schlagen die Abschreibungen mit rd. 69.500,00 € zu Buche. Größere Investitionen waren im Jahr 2018 keine zu verzeichnen, es wurde lediglich die Teichanlage aktiviert. Hierfür erfolgten im Jahr 2018 jedoch nur noch Ausgaben in Höhe von rd. 3.000,00 €.

Die restlichen Ausgaben wurden bereits in den Vorjahren getätigt. Das Umlaufvermögen erhöhte sich um rd. 85.500,00 €, insbesondere im Bereich der Forderungen gegen die Einheitskasse.

 

Das Eigenkapital hat sich aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2018 in Höhe von 3.948,53 € auf 4.934.788,31 € erhöht.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf 306.265,20 € und haben sich somit um 119.743,41 € erhöht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.10.2022 die Unterlagen zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung gem. § 114 GemO zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: