Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
08/148/V/481/2022
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2017 schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 7.581.613,33 € ab und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 110.141,12 € erhöht.

 

Auf der Aktivseite ergibt sich diese Erhöhung insbesondere aus den nachfolgend aufgeführten Vorgängen:

 

Die Abschreibungen schlagen mit rd. 169.000,00 € zu Buche. Die Forderungen haben sich um rd. 172.000,00 € erhöht, was insbesondere auf die Zunahme der Forderungen an die Einheitskasse, also die liquiden Mittel, zurückzuführen ist. Für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik wurden rd. 88.000,00 € verausgabt. Die Vorräte erhöhten sich um rd. 25.000,00 €, insbesondere im Bereich des Forstes.

 

Auf der Passivseite schlägt das positive Jahresergebnis 2017 mit rd. 45.800,00 € zu Buche. Die Auflösung der Sonderposten belaufen sich auf rd. 100.000,00 €. Des Weiteren erfolgte eine Aktivierung der Sonderposten für die Straßenbeleuchtung mit rd. 47.000,00 €. Außerdem wurden in den Sonderposten für den kommunalen Finanzausgleich rd. 92.000,00 € neu eingestellt.

 

Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2017 um 45.896,05 € auf 4.930.839,78 €.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf 186.521,79 € und haben sich somit um 157.491,36 € erhöht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.10.2022 die Unterlagen zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: