Betreff
Festsetzung des wiederkehrenden Beitrages für Feld- und Waldwege für 2023/2024
Vorlage
10/102/V/476/2022
Art
Beschlussvorlage ohne DV
Sachverhalt:
Zur rechtzeitigen
Durchführung der Hauptveranlagung 2023 ist es erforderlich, noch im Laufe des
Jahres 2022 einen Beschluss über den Beitragssatz Feld- und Waldwege zu fassen.
In 2022 betrug der Beitrag 9,20 € je ha. Dieser Beitrag war in den vergangenen
Jahren auskömmlich, um die entstehenden Aufwendungen zu decken. Teilweise hat
sich die Jagdgenossenschaft an der Finanzierung der Wegebaumaßnahmen beteiligt.
Der beiliegenden Beitragskalkulation kann entnommen werden, in welcher Höhe bei
gleichbleibendem Beitragssatz in den kommenden Jahren Ausgaben für die Feld-
und Waldwege zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag Ausschuss: