Betreff
Festsetzung des wiederkehrenden Beitrages für Feld-, Weinbergs- und Waldwege für 2023/2024
Vorlage
03/152/V/467/2022
Aktenzeichen
5.1/fk
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Zur rechtzeitigen Durchführung der Hauptveranlagung 2023 ist es erforderlich, noch im Laufe des Jahres 2022 einen Beschluss über den Beitragssatz Feld-, Weinbergs- und Waldwege zu fassen. In 2022 betrug der Beitrag 75,-- € je ha. Der beiliegenden Beitragskalkulation kann entnommen werden, in welcher Höhe bei gleichbleibendem Beitragssatz in den kommenden Jahren Ausgaben für die Wirtschaftswege zur Verfügung stehen.