Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Endabrechnung des Ausbauprogrammes 2018
Vorlage
03/150/IV/581/2022
Aktenzeichen
IV/jc
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

Gemäß der Satzung wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 29.11.2021 wird der beitragsfähige Aufwand von den zu erwartenden Investitionsaufwendungen in den Abrechnungseinheiten nach Abs. 1 ermittelt.

 

Für die Abrechnungseinheit 1 sind im Jahr 2018 Kosten für die Groschelstraße entstanden.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 1 der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge i. V. m. § 10 a Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG) wurden mit Beschluss vom 12.06.2017 Vorausleistungen erhoben. 

 

Nachdem nunmehr die Verjährungsfrist von 4 Jahren greift, muss das Jahr 2018 bis zum 31.12.2022 endgültig abgerechnet werden (analog dem Jahr 2017).

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: