Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Endabrechnung der Ausbauprogramme der Jahre 2018, 2019 und 2020 der Abrechnungseinheit 1, Gossersweiler
Vorlage
06/184/IV/579/2022
Aktenzeichen
IV/jc
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

Gemäß der Satzung wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) wurde der beitragsfähige Aufwand nach dem Durchschnitt der im Zeitraum von 3 Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen in den Abrechnungseinheiten ermittelt.

 

Für die Abrechnungseinheit 1 sind im Jahr 2018 Kosten für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED sowie für den Ausbau der Alten Landstraße entstanden.

 

In den Jahren 2019 und 2020 entstanden Kosten für den Ausbau der Alten Landstraße.

 

Gem. § 9 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 1 der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge i. V. m. § 10 a Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG) wurden mit Beschluss vom 29.08.2017 Vorausleistungen erhoben.

 

Nachdem nunmehr die Verjährungsfrist von 4 Jahren greift, muss das Jahr 2018 bis zum 31.12.2022 endgültig abgerechnet werden.

 

Abschließend wird seitens der Verwaltung auf die ausführliche Erläuterung der Endabrechnungen 2018 bis 2020 der Sitzung vom 18.07.2022 verwiesen.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: