Betreff
Vierten Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bindersbach
1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Offenlage
2. Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Vorlage
01/628/VIII/168/2022
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Stadt Annweiler am Tr. stellt zurzeit im Bereich des Jugendstilhotels Trifels in Annweiler-Bindersbach (Kurhaus Bindersbach) einen Bebauungsplan auf. Da der Geltungsbereich nicht komplett mit den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes übereinstimmt, beantragt die Stadt die Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen.

 

Die vorhandene Tennisanlage ist im Flächennutzungsplan aktuell als Grünfläche Bestand, Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Ein Teil dieser Flächen wird im Bebauungsplan neu als Sondergebiet für das Hotel ausgewiesen, die Tennisanlage selbst wird im Bebauungsplan als Fläche für Sportanlagen, Zweckbestimmung Tennis festgesetzt. Analog zu den Flächenfestsetzungen des Bebauungsplanes „Kurhausstraße“ 1. Änderung und 1. Ergänzung werden im Flächennutzungsplan neu eine Sonderbaufläche (Zweckbestimmung Hotel und Tennis) und Fläche für Sport- und Spielanlagen (Tennisanlage) dargestellt.

 

Die Offenlage des Planentwurfes ist nun abgeschlossen. Es gingen Stellungnahmen von folgenden Behörden ein:

- SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

- Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

- Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz

 

Privatpersonen haben keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Bedenken wurden keine erhoben, sodass eine Abwägung somit nicht erforderlich

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: