1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Offenlage
2. Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Sachverhalt:
Die Stadt Annweiler am Tr. stellt zurzeit im
Bereich des Jugendstilhotels Trifels in Annweiler-Bindersbach (Kurhaus
Bindersbach) einen Bebauungsplan auf. Da der Geltungsbereich nicht komplett mit
den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes übereinstimmt, beantragt die Stadt
die Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen.
Die vorhandene Tennisanlage ist im Flächennutzungsplan
aktuell als Grünfläche Bestand,
Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Ein Teil dieser
Flächen wird im Bebauungsplan neu als Sondergebiet für das Hotel
ausgewiesen, die Tennisanlage selbst wird im Bebauungsplan als Fläche für Sportanlagen, Zweckbestimmung Tennis festgesetzt. Analog zu den Flächenfestsetzungen
des Bebauungsplanes „Kurhausstraße“ 1. Änderung und 1. Ergänzung werden im
Flächennutzungsplan neu eine Sonderbaufläche (Zweckbestimmung Hotel und Tennis)
und Fläche für Sport- und Spielanlagen (Tennisanlage) dargestellt.
Die Offenlage des Planentwurfes ist nun abgeschlossen. Es
gingen Stellungnahmen von folgenden Behörden ein:
- SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft,
Abfallwirtschaft, Bodenschutz
- Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
- Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Privatpersonen haben keine Stellungnahmen abgegeben.
Bedenken wurden keine erhoben, sodass eine Abwägung somit
nicht erforderlich
Beschlussvorschlag Ausschuss: