Betreff
Information über die Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 48 GemO; Beschaffung von Notstromaggregaten für die Verbandsgemeindewerke
Vorlage
01/626/VI/338/2022
Art
Beschlussvorlage Werke

Auf Vorschlag der Werkleitung wurde diese seitens des Bürgermeisters ermächtigt drei Notstromaggregate im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 48 GemO zu beschaffen.

 

Hintergrund: Seitens des Innenministeriums wurde angeraten im Bereich der kritischen Infrastruktur Vorsorge für mögliche großflächige und längerfristige Stromausfälle im Falle einer Gasmangellage zu treffen.

 

Eine Überprüfung unserer Struktur ergab folgendes Ergebnis:

 

Wasserversorgung

 

Alle wichtigen Wasserversorgungseinrichtungen sind, außer Gossersweiler-Stein, mit stationären Notstromaggregaten ausgestattet. Für das Wasserwerk in Gossersweiler-Stein halten die Stadtwerke ein mobiles 70 kVA Aggregat vor.

 

Abwasserentsorgung

 

Die Kläranlage Annweiler am Trifels ist mit einer stationären Anlage ausgestattet. Zentrale Anlagen sollen künftig mit einer stationären Anlage ausgestattet werden. Hier ist eine Ausschreibung in Vorbereitung. Die Stadtwerke halten weitere Notstromaggregate mit 30, 70, 15 und 250 kVA vor, die im Bedarfsfalle eingesetzt werden können.

 

Bedarf:

 

Für eine Gesamtabdeckung der übrigen Anlagen besteht ein Bedarf von drei weiteren mobilen Notstromaggregaten, und zwar 2 x 20 kVA und 1 x 40 kVA. Diese sollen flexibel, jeweils mit einem Gabelstabler auf Anhänger verladbar sein und die Mindestvorgaben für einen professionellen Netzbetrieb, wie z. B. Frequenzstabilität, beinhalten.  

 

Trotz Nutzung der Großkundenkontakte aus dem E-Werk der Stadt Annweiler am Trifels konnten lange Zeit keine Geräte erworben werden, da allesamt berichtet wurde, dass die Geräte ausverkauft seien. Am 4. August 2022 teilte uns ein Händler, die Firma Bähr aus Ilbesheim mit, dass sehr kurzfristig noch ein kleines Kontingent zur Verfügung stehe, allerdings sofort über den Kauf entschieden werden müsse. Dann sei eine Lieferung bis Ende September zugesagt.

 

Es handelt sich dabei um Stromerzeuger

 

-       2 x MOSA GE 20 YSX                                              25.348,00 € (netto)

-       1 x Rental Stromerzeuger GE 40KR-5                     22.563,40 € (netto)

 

 


Der Werkausschuss nimmt die Eilentscheidung nach § 48 GemO zur Kenntnis.

 

Der Werkausschuss beschließt