Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Dicklammeindeckung (Bellmer-Anlage)
Vorlage
01/625/VI/337/2022
Art
Beschlussvorlage Werke

Um die Bakterienmasse in der Biologie der Kläranlage auf ein optimales Verhältnis zu reduzieren, wird ein gewisser Anteil an Klärschlamm dem Reinigungsprozess entzogen. Dieser sog. Überflussschlamm wird erst später dem Faulprozess unter Beigabe von Chemikalien wieder zugeführt. Zuvor wird dieser Überschlussschlamm mit seinen sehr hohen Wasseranteilen durch eine Siebbandentwässerungsanlage unter Beigabe von Polymeren entwässert und stabilisiert. Das überschüssige Wasser läuft durch die Anlage, während der Schlamm in fester Konsistenz in einem Sammelbehälter verbleibt. In diesem Sammelbehälter werden dann die Schlammanteile aus Primär- und Überschussschlamm zusammengeführt und zyklisch dem Faulturm zur Ausfaulung beigegeben.

 

Dadurch entsteht u. a. Faulgas, welches in unserem BHKW zur Strom- und Wärmegewinnung genutzt wird. Des Weiteren reduziert sich die Schlammmenge nicht unerheblich, was bei der späteren Entsorgung Kosten einspart.  

 

Der o. g. Prozess erfolgt weitgehend in unserer Entwässerungsanlage, der sog. Bellmer-Anlage. Diese Anlage ist mittlerweile 22 Jahre alt und an ihrem wirtschaftlichen Lebensende angekommen. Wir haben uns von der Firma Bellmer GmbH ein neues Angebot für eine Ersatzanlage eingeholt. Die neue Anlage hat zudem weitere Vorteile, und zwar:

 

-       deutlich niedrigerer Energie- und Polymerverbrauch

-       leichtere Wartung und Instandhaltung durch eigenes Personal und

 

sicherer für die Mitarbeitenden durch eine Kapselung des Systems. Hierdurch wird verhindert, dass entstehende Aerosole austreten, abgesaugt und ins Freie geführt werden, ohne dass unsere Mitarbeitenden diese einatmen. 

 

Da in dem vorhandenen Bauwerk ausschließlich (aus Platzgründen) eine solche Anlage der Firma Bellmer GmbH verbaut werden kann und zudem die vorhandenen Anschlüsse nicht umgebaut werden müssen, was bei anderen Anlagen der Fall gewesen wäre, bietet sich ein Vorgehen nach § 8 Abs. 4 Nr. 8 und 10 UVgO an, d. h. ein sog. Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (früher: Freihändige Vergabe). Auch die Einsparung von Ingenieurleistungen kann hier als weiterer Punkt genannt werden.

 

Dieses Verhandlungsverfahren mit der Bellmer GmbH führte zu folgendem Ergebnis:

 

a) Angebotspreis 1 Stück  Bellmer TurboDrain TD Basic für 50.979,60 € (brutto)

b) Inzahlungnahme der alten Anlage pauschal 2.000 € (brutto)

 

Ein- und Ausbau der Bellmer-Anlage erfolgt durch eigenes geschultes Kläranlagenpersonal.

 

Der obige Kaufpreis wurde mit der aktuellen Ausschreibung der Klingbachgruppe verglichen, die eine baugleiche Anlage für die neue Kläranlage beschafft hat. Der dortige Preis lag um mehr als 10.000 € über unserem Angebotspreis, wobei Ein- und Ausbau dort von einem Dienstleister erbracht werden.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss:

 

Der Werkausschuss beschließt die Beschaffung der obigen Anlage mittels Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zum Angebotspreis von 50.979,60 € brutto.