Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 sowie Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
06/181/V/463/2022
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2017 schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 5.353.442,65 € ab und hat sich somit um 29.613,54 € gegenüber dem Vorjahr erhöht.

 

Auf der Aktivseite ist die Reduzierung Bilanzsumme auf die nachfolgend aufgeführten Geschäftsvorfälle zurückzuführen:

 

Ausgaben Parkplatz Wassergasse 12                      =             rd. 131.000,00 €

Ausgaben Maßnahme Am Kaiserbach 52              =             rd.   34.000,00 €

Spielplatz am Kindergarten                                        =             rd.     3.000,00 €

Straßenbeleuchtung Schulstraße/Gartenstr.      =             rd.   11.700,00 €

Ausbau Alte Landstraße                                                              =             rd.   17.000,00 €

Anschaffung Mulcher                                                   =             rd.     4.700,00 €

Zuschreibung Straßenoberflächenentw.                              =             rd.     8.700,00 €

Abschreibungen                                                             =  ./.       rd. 180.000,00 €

 

Auf der Passivseite erfolgte eine Reduzierung des Eigenkapitals um 43.450,00 € aufgrund des negativen Jahresergebnisses 2017.

 

Zuwendungen erfolgten in Form von Landeszuwendungen für die Maßnahmen Parkplatz Wassergasse 12 mit 94.000,00 € und Am Kaiserbach 52 mit 52.200,00 €.

 

Die Auflösung der Sonderposten schlug mit rd. 85.600,00 € zu Buche, der Sonderposten für den kommunalen Finanzausgleich erhöhte sich um rd. 42.000,00 €.

 

Bei den Verbindlichkeiten erfolgte eine Abnahme um rd. 25.000,00 €.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf 14.794,64 € und haben sich somit um 105.653,71 € gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Zunahme ist insbesondere auf die Kreditaufnahme in Höhe von 90.900,00 € zurückzuführen.

 

Die Unterlagen zum Jahresabschluss 2017 wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 30.8.2022 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, den Jahresabschluss 2017 festzustellen sowie dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. die Entlastung zu erteilen.

 

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: