Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 sowie Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
06/180/V/462/2022
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2016 schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 5.323.829,41 € ab und hat sich somit um 27.298,03 € gegenüber dem Vorjahr verringert.

 

Auf der Aktivseite ist die Reduzierung der Bilanzsumme auf die nachfolgend aufgeführten Geschäftsvorfälle zurückzuführen:

 

Ausgaben Parkplatz Wassergasse 12                      =             rd.   59.000,00 €

Ausgaben Maßnahme Am Kaiserbach 52              =             rd. 111.000,00 €

Spielplatz am Kindergarten                                        =             rd.     8.000,00 €

Abschreibungen                                                             =  ./.       rd. 194.000,00 €

Reduzierung Forderungen                                          =  ./.      rd.   12.000,00 €

 

Auf der Passivseite erfolgte eine Reduzierung des Eigenkapitals um 103.841,40 € aufgrund des negativen Jahresergebnisses 2016.

 

Zuwendungen erfolgten für den Spielplatz am Kindergarten mit rd. 5.500,00 €. Des Weiteren erfolgten Landeszuwendungen für die Maßnahmen Parkplatz Wassergasse 12 mit 13.000,00 € und Am Kaiserbach mit 17.000,00 €.

 

Die Auflösung der Sonderposten schlug mit rd. 100.000,00 € zu Buche, der Sonderposten für den kommunalen Finanzausgleich reduzierte sich um rd. 26.000,00 €.

 

Bei den Verbindlichkeiten erfolgte eine Zunahme um rd. 115.000,00 €, insbesondere aus der Zunahme der Verbindlichkeiten an die Einheitskasse der Verbandsgemeinde (rd. 90.800,00 €).

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf ./. 90.859,07 € und haben sich somit um 139.898,97 € gegenüber dem Vorjahr verringert.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Unterlagen zum Jahresabschluss 2016 in seiner Sitzung vom 30.8.2022 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss 2016 festzustellen und die Entlastung gem. § 114 GemO zu erteilen.

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: