Sachverhalt:
Der
Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.07.2022 die Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan für das Jahr 2022 beschlossen. Der in der Haushaltssatzung
festgesetzte Gesamtbetrag der neuen Investitionskredite in Höhe von 82.900 €
wurde mit einem Teilbetrag in Höhe von 36.550 € aufsichtsbehördlich genehmigt.
Diese Teilgenehmigung ist für den Vollzug des Haushalts 2022 ausreichend, da
aus dem Vorjahr eine bereits genehmigte aber noch nicht in Anspruch genommene
Einzelkreditgenehmigung für die Investitionsmaßnahme Friedhof Hauptweg und
Treppe in Höhe von 46.350 € zur Verfügung steht. Die Reduzierung der
Investitionskreditermächtigung erfordert formal eine nochmalige
Beschlussfassung über die geänderte Haushaltssatzung (sogenannter Beitrittsbeschluss).
In der geänderten Haushaltssatzung wird lediglich der Gesamtbetrag der neuen
verzinsten Investitionskredite reduziert. Alle anderen Festsetzungen bleiben
unverändert. Mit diesem Beschluss kann das Haushaltsgenehmigungsverfahren für
den Haushalt 2022 abgeschlossen werden. Die geänderte Haushaltssatzung ist
dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag Ausschuss: