Betreff
Nochmalige Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 – Beitrittsbeschluss
Vorlage
06/179/V/459/2022
Aktenzeichen
5.1
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat hat am 23.11.2021 einstimmig die Haushaltssatzung 2021/2022 mit dem Haushaltsplan beschlossen. Nachdem der Haushalt sowohl im Ergebnishaushaushalt als auch im Finanzhaushalt nicht ausgeglichen ist, hat die Kommunalaufsicht die Haushaltsgenehmigungsfrist / die Frist zur Geltendmachung von Rechtsbedenken unterbrochen und die Vorlage weiterer Unterlagen gefordert. Gleichzeitig wurde die Ortsgemeinde aufgefordert, Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere eine mögliche Anhebung der Realsteuerhebesätze war nochmals zu erörtern. In der Sitzung am 24.05.2022 hat der Ortsgemeinderat eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2022 mehrheitlich abgelehnt. Nachdem sich im Haushaltsvollzug 2021 deutliche Verbesserungen ergeben haben und auch der in der Haushaltsplanung ausgewiesene Investitionskreditbedarf (173.850 €) nicht in voller Höhe benötigt wird, hat die Kommunalaufsicht zwischenzeitlich auf eine Beanstandung des Haushaltswerkes und damit auf eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze im Haushaltsjahr 2022 verzichtet. Gleichwohl weist die Kommunalaufsicht darauf hin, dass spätestens im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2023/2024 eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze vorzunehmen ist. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der neuen Investitionskredite in Höhe von 173.850 € wurde mit einem Teilbetrag in Höhe von 50.000 € aufsichtsbehördlich genehmigt. Diese Teilgenehmigung ist für den Vollzug des Haushaltes 2021/2022 ausreichend, weil insbesondere die veranschlagten Ausgaben für den Ausbau „Alte Landstraße“, Mehrgenerationentreff und Kauf Seitenmulcher nicht kassenwirksam werden.

Die Reduzierung der Investitionskreditermächtigung erfordert formal eine nochmalige Beschlussfassung über die geänderte Haushaltssatzung (sog. Beitrittsbeschluss). In der geänderten Haushaltssatzung wird lediglich der Gesamtbetrag der neuen verzinsten Investitionskredite reduziert, alle anderen Festsetzungen –insbesondere die Realsteuerhebesätze- bleiben unverändert. Durch diesen Beschluss kann das Haushaltsgenehmigungsverfahren für den Haushalt 2021/2022 ohne Steuererhöhungen abgeschlossen werden. Die geänderte Haushaltssatzung ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.