Betreff
Aufnahme eines Investitionsdarlehens
Vorlage
03/149/V/458/2022
Aktenzeichen
5.1/910-22
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

Zur Finanzierung der im Haushaltsplan 2022 veranschlagten investiven Maßnahmen (insbesondere Erwerb Räume ehem. Sparkasse + Inventar, Ausbau Vordere Schöbstraße/Groschelstraße, Installation LED-Flutlichtanlage auf demSportgelände) war es im Rahmen der Haushaltsplanung erforderlich, Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 282.500 EUR einzuplanen.

 

Der vorgenannte Betrag wurde in der Haushaltssatzung 2022 als Gesamtbetrag der Investitionskredite festgesetzt und von der Kommunalaufsicht genehmigt.

 

Die Ausgabenentwicklung bei den veranschlagten Investitionsmaßnahmen erfordert zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zwingend die Aufnahme eines neuen Investitionsdarlehens.

Am Kapitalmarkt ist aktuell aber ein steigendes Zinsniveau zu beobachten. Es wird deshalb vorgeschlagen, bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Neudarlehen in Höhe von 230.000 EUR zu realisieren. Damit könnte das derzeit noch niedrige Zinsniveau langfristig gesichert werden.