Betreff
Beratung und Beschlussfassung über das Ausbauprogramm für das Jahr 2022 der Abrechnungseinheit 4 (Stadtteil Gräfenhausen)
Vorlage
02/766/IV/556/2022
Aktenzeichen
IV/jc
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Neben der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED und dem Ausbau der „Hohlstraße“, wurde auch der Ausbau eines Teilstückes der „Krummgasse“, ab Einmündung „Waldstraße“ (Höhe Bushaltestelle) bis Einmündung „Zur Holderquelle“ begonnen. Es wird auf die Sitzung des Ortsbeirates vom 15.07.2021 verwiesen.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Stadt Annweiler am Trifels vom 17. Oktober 2018 wird der beitragsfähige Aufwand für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in den Abrechnungseinheiten nach Absatz 1 ermittelt.

 

Hierfür ist aus rechtlichen Gründen die Fassung eines Stadtratsbeschlusses über das Ausbauprogramm 2022 erforderlich.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: