Betreff
Beratung und Beschlussfassung über das Ausbauprogramm für das Jahr 2022 der Abrechnungseinheit 1 bis 3 und 5 bis 8
Vorlage
02/765/IV/555/2022
Aktenzeichen
IV/jc
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Stadt Annweiler am Trifels plant die restliche Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED. Es wird auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss vom 19.08.2020 verwiesen.

 

Für die Abrechnungseinheiten 1 bis 3 und 5 bis 8 fallen für das Jahr 2022 Investitionsaufwendungen an.

 

Die Abrechnungseinheiten stellen sich wie folgt dar:

 

Abrechnungseinheit 1:

Kernstadt der Stadt Annweiler am Trifels

 

Abrechnungseinheit 2:

Gewerbegebiet „In den Bruchwiesen“ (Gebiet östlich vom Zubringer auf die B10 mit Ausnahme der Grundstücke Plan-Nummern 1487/14 und 1487/17)

 

Abrechnungseinheit 3:

Stadtteil Bindersbach

 

Abrechnungseinheit 5:

Stadtteil Queichhambach

 

Abrechnungseinheit 6:

Bereich der Straße „Am Bahnhof“ des Stadtteils Queichhambach ab dem Anwesen „Am Bahnhof“ Nr. 13 nach Osten bis zur Gemarkungsgrenze

 

Abrechnungseinheit 7:

Bereich der „Eußerthaler Straße“ ab der östlichen Gemarkungsgrenze zu Albersweiler bis zum Anwesen „Eußerthaler Straße“ Nr. 1 (Plan-Nr. 1411)

 

Abrechnungseinheit 8:

Stadtteil Sarnstall

 

Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Stadt Annweiler am Trifels vom 17. Oktober 2018 wird der beitragsfähige Aufwand für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in den Abrechnungseinheiten nach Absatz 1 ermittelt.

 

Hierfür ist aus rechtlichen Gründen die Fassung eines Stadtratsbeschlusses über das Ausbauprogramm erforderlich.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: