Betreff
Beratung und Beschlussfassung über das Ausbauprogramm für das Jahr 2022
Vorlage
05/185/IV/554/2022
Aktenzeichen
IV/jc
Art
Beschlussvorlage ohne DV
Sachverhalt:
Gemäß § 3
Abs. 2 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau
von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom
15.09.2021 in der derzeit geltenden Fassung, wird der beitragsfähige Aufwand
für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen
Investitionsaufwendungen nach Abs.1 ermittelt.
Für das Jahr
2022 ist der Ausbau /die Erneuerung der Breitbachstraße inkl.
Straßenbeleuchtung geplant.
Daher ist aus
rechtlichen Gründen die Fassung eines Gemeinderatsbeschlusses über das
Ausbauprogramm für das Jahr 2022 erforderlich.
Beschlussvorschlag Ausschuss: