Betreff
Beratung und Beschlussfassung über das Ausbauprogramm für das Jahr 2022
Vorlage
03/148/IV/553/2022
Aktenzeichen
IV/jc
Art
Beschlussvorlage ohne DV
Sachverhalt:
Gemäß der Satzung wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von
Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 29.11.2021
wird der beitragsfähige Aufwand von den zu erwartenden Investitionsaufwendungen
in den Abrechnungseinheiten nach Abs. 1 ermittelt.
Für die Abrechnungseinheit 1 (Ortslage Albersweiler mit St. Johann) ist
für das Jahr 2022 der Ausbau der Vorderen Schöbstraße/Groschelstraße geplant.
Hierfür ist aus rechtlichen Gründen die Fassung eines Beschlusses über
das Ausbauprogramm erforderlich.
Beschlussvorschlag Ausschuss: