Betreff
Vierten Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bindersbach
1.Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung
2. Beratung und Beschlussfassung über die Offenlage des Planentwurfes
Vorlage
01/619/VIII/155/2022
Aktenzeichen
VIII
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Stadt Annweiler am Tr. stellt zurzeit im Bereich des Jugendstilhotels Trifels in Annweiler-Bindersbach (Kurhaus Bindersbach) einen Bebauungsplan auf. Da der Geltungsbereich nicht komplett mit den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes übereinstimmt, beantragt die Stadt die Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen.

 

Die vorhandene Tennisanlage ist im Flächennutzungsplan aktuell als Grünfläche Bestand, Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Ein Teil dieser Flächen wird im Bebauungsplan neu als Sondergebiet für das Hotel ausgewiesen, die Tennisanlage selbst wird im Bebauungsplan als Fläche für Sportanlagen, Zweckbestimmung Tennis festgesetzt. Analog zu den Flächenfestsetzungen des Bebauungsplanes „Kurhausstraße“ 1. Änderung und 1. Ergänzung werden im Flächennutzungsplan neu eine Sonderbaufläche (Zweckbestimmung Hotel und Tennis) und Fläche für Sport- und Spielanlagen (Tennisanlage) dargestellt.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Offenlage des Planentwurfes ist nun abgeschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie der Abwägungsverschlag des Planers hierzu sind als Anlage beigefügt.

Als nächster Verfahrensschritt ist nun die Offenlage des Planentwurfes durchzuführen.

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: