1.Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung
2. Beratung und Beschlussfassung über die Offenlage des Planentwurfes
Sachverhalt:
Die Stadt
Annweiler am Tr. stellt zurzeit im Bereich des Jugendstilhotels Trifels in
Annweiler-Bindersbach (Kurhaus Bindersbach) einen Bebauungsplan auf. Da der
Geltungsbereich nicht komplett mit den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes übereinstimmt,
beantragt die Stadt die Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen.
Die vorhandene
Tennisanlage ist im Flächennutzungsplan aktuell als Grünfläche Bestand, Zweckbestimmung
Sportplatz dargestellt. Ein Teil dieser
Flächen wird im Bebauungsplan neu als Sondergebiet für das Hotel
ausgewiesen, die Tennisanlage selbst wird im Bebauungsplan als Fläche für Sportanlagen, Zweckbestimmung Tennis festgesetzt. Analog zu den Flächenfestsetzungen
des Bebauungsplanes „Kurhausstraße“ 1. Änderung und 1. Ergänzung werden im
Flächennutzungsplan neu eine Sonderbaufläche (Zweckbestimmung Hotel und Tennis)
und Fläche für Sport- und Spielanlagen (Tennisanlage) dargestellt.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Offenlage des
Planentwurfes ist nun abgeschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie der
Abwägungsverschlag des Planers hierzu sind als Anlage beigefügt.
Als nächster
Verfahrensschritt ist nun die Offenlage des Planentwurfes durchzuführen.
Beschlussvorschlag Ausschuss: