Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung von Jahresvertragsarbeiten im Tiefbau ab 01.01.2023
Vorlage
01/615/VI/334/2022
Art
Beschlussvorlage Werke

Die Stadt- und die Verbandsgemeindewerke haben mit einem örtlichen Tiefbauunternehmen eine Rahmenvereinbarung für Tiefbauarbeiten und Bereitschaftszeiten im Störungsfalle abgeschlossen.

 

In dieser Rahmenvereinbarung, die alle zwei Jahre öffentlich ausgeschrieben wird, sind ständig wiederkehrende Bauleistungen für die Gewerke Wasserversorgung und Abwasserentsorgung enthalten, die aufgrund von Erfahrungswerten nach Art der Tätigkeit und Menge ermittelt worden sind.

 

Eine nach den Vorgaben der VOB/A ausgeschriebene Rahmenvereinbarung hat im laufenden Betrieb  wirtschaftliche Vorteile, da die dort ausgeschriebenen Leistungen im Wettbewerb vergeben wurden und eine erneute Ausschreibung / Preisanfrage für diese Arbeiten im Zeitraum der Vereinbarung nicht mehr erforderlich sind. In der Rahmenvereinbarung sind Bauleistungen, z. B. für Wasserrohrbrüche, kleinere Sanierungen oder die Herstellung von Hausanschlüssen beinhaltet. Das finanzielle Gesamtvolumen der beiden letzten Jahre betrug rd. 1.2 Mio. Euro.

 

Der bisherige Rahmenvertrag lief zum 01.06. d. J. aus. Derzeit werden die Leistungen an den bisherigen Unternehmer mit einem Preisaufschlag auf die Einheitspreise von 2019 mit teilweise 30 % vergeben. Durch die Gesamtsituation im Baubereich wird die erneute Ausschreibung einer solchen Rahmenvereinbarung sichtlich erschwert, da in dem Vertrag auch Materialen, wie z. B. Rohre angeboten werden mussten. Solche Positionen sind derzeit schwierig zu kalkulieren, so dass wir entschieden haben, sämtliche Materialpositionen außer Schüttgüter aus der Ausschreibung herauszunehmen. Die Verbandsgemeindewerke werden hierzu eine eigene Lagerhaltung für die gängigsten Materialen vornehmen und diese im Bedarfsfalle direkt an die Baustelle liefern. Schüttgütter werden zu tagesaktuellen Preisen auf Nachweis erstattet.

 

Die neue Rahmenvereinbarung ist seitens der Werke erarbeitet worden und kann nunmehr ausgeschrieben werden. Der neue Vertrag soll eine Laufzeit von zwei Jahren haben.  


Beschlussvorschlag Ausschuss:

 

Der Werkausschuss beschließt den Jahresvertrag für Tiefbauarbeiten und begleitende Arbeiten öffentlich auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.