Sachverhalt:
Die
SGD Süd hat das Raumordnungsverfahren für den 4-streifigen Ausbau der B 10
zwischen der Anschlussstelle B 48 – Wellbachtal und der Anschlussstelle
Queichhambach eingeleitet.
Die
verschiedenen Planungsvarianten wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung
am
10.
März 2022 vorgestellt. Hierauf wird Bezug genommen.
Des
Weiteren hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 24. März 2022 der
Stellungnahme der Verwaltung zum Raumordnungsverfahren grundsätzlich,
mehrheitlich, zugestimmt und zur finalen Abstimmung an den Haupt- und
Finanzausschuss verwiesen.
Die
Planunterlagen können im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
B10 - Raumordnungsverfahren
(ROV) für den 4-streifigen Ausbau der B 10 (rlp.de)
Nachstehend
ersehen Sie den Entwurf der Stellungnahme der Verwaltung zum v. g.
Raumordnungsverfahren, welchen wir hiermit zur Diskussion stellen:
Die
Stellungnahme wurde hinsichtlich des CO2-Ausstosses und der Kaltluftströme
modifiziert.
Präambel
Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels als
starke Tourismusregion (im Regionalplan als Bereich mit besonderer Bedeutung
für die Naherholung und Tourismus eingestuft), welche auch schon mehrfach vom
Land für touristische Einrichtungen gefördert wurde, ist auf eine gute
Erreichbarkeit, insbesondere per Auto und Zug dringend angewiesen. Um jedoch
die touristischen Ziele nicht zu gefährden, ist umso mehr bei einer räumlichen
Erweiterung des Straßennetzes auf die Beibehaltung der guten Luftqualität im
Queichtal und der Minderung des Verkehrslärms zu achten. Wir verweisen hier
auch auf unsere Lärmaktionsplanung.
Anzumerken ist, dass im Rahmen des
Raumordnungsverfahrens die Möglichkeit der Sperrung der B 10 für den
LKW-Transitverkehr nicht untersucht wurde und somit auch nicht in das
Raumordnungsverfahren mit einbezogen wurde. Die B 10 hat sich inzwischen zu
einer großräumigen Verkehrsachse von Spanien/Frankreich/Großbritannien/Benelux
Richtung Osteuropa und von Benelux/Frankreich/Großbritannien Richtung Südeuropa
entwickelt, was den CO2-Ausstoß in dem Queichtal erheblich
steigen lässt.
Des Weiteren wurde die Elektrifizierung der
Bahnstrecke Landau – Pirmasens und der Bau eines zweiten Gleises im Rahmen des
Raumordnungsverfahrens nicht mit aufgegriffen bzw. kurz abgetan. Bei den
Varianten A1/A2/B3/B3a/D2 ist im Bereich der Trassenbündelung zwischen K4 und
Kläranlage Annweiler am Trifels kein zweites Gleis mehr möglich. Auch wäre der
mittelfristig angedachte Bahnhaltepunkt Annweiler am Trifels
Queichhambach/Gräfenhausen nicht mehr machbar.
Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels nimmt
zu dem Raumordnungsverfahren, wie nachstehend Stellung:
Auf Seite 17 des Erläuterungsberichtes wird
beschrieben, dass die Bereiche des Queichtals im Hinblick auf die Frisch-und
Kaltluftentstehung klimatische Ausgleichsfunktionen haben. Sowohl die Talräume als auch die offenen Hang-
und Plateaulagen sind Kaltluftsammelgebiete. Des Weiteren ist
das Queichtal eine Abflussbahn für Talabwinde und Luftströme mit Richtung auf
den Ausgang des Queichtales. Aus diesem
Grunde ist es, gerade im Hinblick auf den Klimawandel, umso wichtiger, dass das
Queichtal nicht durch Bauwerke durchschnitten wird. Hier wäre die Lösung der
sog. Bürgervariante von großem Vorteil, da diese die Kaltluftströme nicht
unterbricht.
Dies wird durch die
Vulnerabilitätsanalyse, welche im Rahmen des Projekts
KlimawandelAnpassungsCOACH RLP untersucht wurde, bestätigt.
Bei ausbleibender nächtlicher
Auskühlung spricht man von einer „Tropennacht“ (Temperatur sinkt nicht unter 20
°C). Gerade dies führt zu einer starken Belastung des menschlichen Organismus.
Die Anzahl an Tropennächten ist derzeit im Raum Annweiler am Trifels noch
gering (im Untersuchungszeitraum 2018/2019), bedingt durch die nächtliche
Auskühlung der umliegenden Topographie und dem dadurch induzierten
Kaltluftabfluss in die Stadt bzw. die umliegenden Ortsgemeinden. Für die
Zukunft ist von einer deutlichen Zunahme an Hitzetagen, Hitzeperioden und
Tropennächten im Raum Annweiler am Trifels zu rechnen.
Kaltluftabflüsse sind wichtige,
lokale Klimacharakteristika, die ganz wesentlich zur Frischluftversorgung von
Siedlungsstrukturen beitragen können. Neben der Frischluftversorgung können sie zu
Frostschäden bei kältesensiblen Kulturarten (z.B. Obst- und Weinbau) führen.
Sie treten in windschwachen und wolkenarmen Nächten auf. Dabei kühlen sich der
Erdboden und auch die darüber liegende Luftschicht ab, so dass diese
Luftschicht kälter ist als die Umgebung. Grünes Freiland, d. h. Wiesen, Felder,
Brachland und Gartenland mit niedriger Vegetationsdecke produzieren aufgrund
ihrer nächtlichen Auskühlung 10 bis 12 m³ Kaltluft pro m² und Stunde. Bei
Waldflächen hängen die Kaltluftbildungsraten sehr stark von der Hangneigung ab.
Sie liegen bei ebenem Gelände bei 1 bis 2 m³ Kaltluft pro m² und Stunde und in
geneigtem Gelände bei bis zu 30 - 40 m³ Kaltluft pro m² und Stunde.
Überstreicht ein Kaltluftabfluss eine Emissionsquelle wie z. B. eine Fabrik
oder eine stark befahrene Straße, so
wird die kalte Luftmasse mit Luftinhaltsstoffen angereichert, so dass die
Bedeutung einer Kaltluftströmung für die Frischluftversorgung von
Siedlungsstrukturen herabgesetzt ist. Die in Abb. 15 dargestellte Situation
beschreibt die Kaltlufthöhe drei Stunden nach einsetzen der Strömung. Die
Darstellung basiert aus landesweit verfügbaren mit dem Modell GAKRP simulierten
Daten.
Abb. 15:
Kaltluftbildung im Raum Annweiler (Quelle: LfU RLP)
(Quelle: Abschlussdokumentation 2019 im Projekt:
KlimawandelAnpassungsCOACH RLP der VG Annweiler am Trifels)
Die Zahlen, welche in dem Raumordnungsverfahren
für die Verkehrsprognose 2030 herangezogen werden, leiten sich von einer
Verkehrsuntersuchung aus dem Jahre 2014 ab. Diese Zahlen sind sehr ungenau und
sind schon heute erreicht. Dies gilt insbesondere für den LKW-Verkehr. Des Weiteren
zeigen die Erfahrungen aus den letzten Jahren, dass nach Fertigstellung von
Teilabschnitten der B 10 im Bereich des Streckenabschnittes Pirmasens – Landau
der Verkehr, insbesondere der LKW-Verkehr aus den Beneluxstaaten zunimmt. Dies
wird auch nach Fertigstellung des Abschnitts A 65 – AS LD-Godramstein sein.
Eine Aktualisierung der Verkehrsprognose wird gefordert.
Eine Abstufung der bisherigen B 10 zu einer
Gemeindestraße, wie auf Seite 27 des Erläuterungsberichtes beschrieben, ist
nicht zielführend, da die B 10 alt, dann immer noch als Entlastungs- und
Verbindungsstraße in Anspruch genommen wird. Eine Abstufung als Landesstraße
ist hier das richtige Instrument. Des Weiteren wäre bei der kommunalen
Finanzausstattung ein Unterhalt des Straßensystems nicht möglich.
Gemäß § 17 des Landesplanungsgesetzes sind in
den, dem Raumordnungsverfahren zu Grunde liegenden Unterlagen, u. a. der Bedarf
an Grund und Boden darzulegen. Dies ist in den vorgelegten Unterlagen nicht
abgebildet.
Des Weiteren ist aus den Kostenaufstellungen
nicht ersichtlich, ob hier Kosten für den notwendigen Grunderwerb für den Bau
der Nebenanlagen, Zufahrten zu den Rettungsstollen sowie für evtl. notwendige
Flächen für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen enthalten sind. Betriebsbedingte
Folgekosten u.a. für Rettungseinrichtungen pro Tunnel, werden ebenfalls nicht
komplett betrachtet. Aus diesem Grunde ist hier kein seriöser
Variantenvergleich und eine Bewertung möglich.
Es werden bei der Bewertung unterschiedliche
Maßstäbe angelegt. Zum Einem wird der Lärm bewertet, dann die Kosten und
schlussendlich die Längsneigung, sodass die vorgelegte Matrix keinen
Variantenvergleich zulässt. Das Bewertungssystem ist methodisch nicht
nachvollziehbar.
In dem Erläuterungsbericht zu dem Raumordnungsverfahren
wird dargelegt, dass u.a. die Vorzugsvariante A2 unter Verkehr gebaut werden
soll. Da während der Bauphase immer
wieder mit Sperrungen der B 10 alt zu rechnen ist, müsste der Verkehr über die
Umleitungsstrecke durch die Queichtalgemeinden geführt werden, was zur Folge
hätte, dass mit sehr großen Staus zu rechnen ist. Der Verkehr würde hier über
Jahre sehr umfangreich eingeschränkt werden. Dies würde unsere Gemeinden sowie
die gesamte Region über Jahre hinweg immens belasten. Der daraus resultierende
volkswirtschaftliche Schaden, insbesondere im Wirtschafts- und Tourismusbereich
kann nicht akzeptiert werden, da dieser unsere Region in der Entwicklung über
Jahre zurückwerfen würde.
Das Landesplanungsgesetz fordert u.a. auch eine
Betrachtungsweise hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Maßnahme auf die
Siedlungs- und Infrastruktur. Hierbei ist auch das Schutzgut Mensch zu
betrachten. Diese Betrachtungsweise kommt in dem Erläuterungsbericht,
insbesondere für die Bauphase, viel zu kurz. Unsere Gemeinden haben in den
letzten Jahren umfangreiche „Erfahrungen“ mit dem B 10 –Verkehr im Rahmen der
Umleitung sammeln können. Hier kam es immer wieder zu erheblichen, u.a. auch
körperlichen Gefährdungen der Anwohner/Einwohner durch den durchfließenden Umleitungsverkehr.
Bei einer mehrjährigen Bauphase der Vorzugsvariante unter Verkehr, ist dies
u.a. mit erheblichem Stress, mit hin zu einer gesundheitlichen Gefährdung der
Anwohner verbunden, was nicht tolerierbar ist.
Während der Bauphase ist mit erheblichen Emissions-
und Immissionsbelastungen in den betroffenen Gemeinden zu rechnen. Dies findet
in der Bewertungsmatrix des Variantenvergleichs keinen Niederschlag.
Bei der Realisierung der sog. Bürgervariante
würden hier die Belastungen minimiert werden. Ein Bau unter Verkehr wäre mit
minimierten Belastungen für die Bevölkerung möglich.
Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
fordert den Bau eines 4-spurigen Basistunnels analog der vorgestellten
Bürgervariante.
Beschlussvorschlag Ausschuss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt die v. g. Stellungnahme zu dem
Raumordnungsverfahren für den 4-streifigen Ausbau der B 10 zwischen der Anschlussstelle B 48 –
Wellbachtal und der Anschlussstelle Queichhambach.
Beschlussfassung
erfolgte mit Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen.